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Allgemeine Voraussetzungen und Richtlinien für die Aufnahme in den D-Kader

Allgemeine Voraussetzungen und Richtlinien für eine Aufnahme in den D-Kader
                        
Die Einstufung in die Nachwuchsförderung des D-Kaders erfolgt auf der Grundlage bundeseinheitlicher Kaderrichtwerte (männlich / weiblich), die in Abstimmung des DLV mit den Landesverbänden erarbeitet wurden.
                        
1. Aus der Erfüllung (egal wie oft) des geforderten Richtwertes kann nicht automatisch die Aufnahme in den D-Kader abgeleitet oder beansprucht werden.
                       
2. Die Leistungswerte sind als Richt- und Entwicklungswerte zu verstehen.
                          
3. Als weitere Kriterien sind unbedingt mit heranzuziehen:
Wettkampfleistung(en) und Wettkampfplazierungen, Stand und Entwicklung
perspektivisch bedeutsame Leistungsvoraussetzungen, Stand und Entwicklung Gesundheitsstatus und körperbauliche Disposition Trainerurteil (unter Beachtung wichtiger Zusatzkriterien - wie Persönlichkeitsvoraussetzungen Tempo der Leistungsentwicklung, biologisches Alter, absolviertes Training u. a.)Bereitschaft zur Absolvierung eines leistungsorientierten Trainings gemäß der Rahmentrainingspläne des DLV
                        
4. Eine Aufnahme in den D-Kader sollte erfolgen, wenn der Sportler im Bereich der Leistungsrichtwerte liegt, zu den Besten seines Landesverbandes gehört und die unter Punkt 3 genannten Voraussetzungen erfüllt.
                     
5. Die Vorschläge für den D-Kader erfolgen durch die Landestrainer, und den Trainern der Talentfördergruppen und werden nach Überprüfung durch den Beirat Leistungssport bestätigt. Unter Berücksichtigung der im Punkt 2 fixierten Aussagen kommt der Bewertung / Auswahl der Kadervorschläge durch die o.g. Vertreter eine hohe Bedeutung zu. Dabei sollte (wenn vorhanden) der Heimtrainer bei der Gesamteinschätzung des Sportlers mit einbezogen werden.
                        
6. Eine D-Kaderzugehörigkeit ist für Sportler der AK 15 - 19 möglich.
                        
7. Erreichen jüngere Sportler (AK 13) die Richtwerte der höheren AK, können sie im folgenden Jahr (AK 14) im D-Kader gefördert werden. Das sollten aber Ausnahmefälle bleiben und diesbezügliche Entscheidungen in hoher Verantwortung des zuständigen Landestrainers in Abstimmung mit dem Beauftragten für Leistungssport getroffen werden.
                          
8.  Jüngere Sportler (AK 12 / 13 / 14) sollten prinzipiell in den Talentfördergruppen der LV gefördert werden.
                        
9.  Ältere Sportler (ab AK 19), die in keinem DLV-Kader gefördert werden, sollten in einem U23-Kader gefördert werden (nach bestimmten Kriterien des LV).