Diese Finanzordnung regelt die Haushalts-
Werden Mittel für den LVR eingesetzt, für die andere Bewirtschaftungsgrundsätze oder -
Über Finanz-
Die Finanzwirtschaft des LVR ist nach den Grundsätzen der Haushaltswirtschaft spar-
Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen sein.
Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Referent für Finanzen erstellt in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer des Leichtathletik-
Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Wirtschaftsführung des LVR. Ansprüche werden durch den Haushaltsplan weder begründet noch aufgegeben.
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben.
Alle wesentlichen Positionen sollen einzeln aufgeführt werden. Einnahmen und Ausgaben dürfen nicht saldiert werden.
Auf Verlangen von Zuschussgebern sind deren Mittel gesondert auszuweisen.
Die Ausgaben und Einnahmen sind gegen-
Bei wesentlicher Überschreitung der Haushalte, die den Haushaltsausgleich gefährden, ist ein Nachtragsplan vom Verbandsrat zu beschließen.
Die zugewiesenen Landesmittel sind zweckgebunden und entsprechend dem genehmigten Haushalt zu verbuchen.
Der LVR kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Rücklagen bilden
In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden nachzuweisen.
Die Jahresrechnung ist innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen.
Der Referent für Finanzen ist für die ordnungsgemäße Abwicklung aller Finanzangelegenheiten verantwortlich. Diese Verantwortung ist auch dann gegeben, wenn haupt-
Der Referent für Finanzen ist verantwortlich für die:
a) Aufstellung des Haushaltsplanes,
b) Überwachung der Haushaltswirtschaft,
c) Erstellung der Jahresrechnung,
d) Sicherung der Einnahmen,
e) Überprüfung der Ausgaben,
f) Überwachung des Zahlungsverkehrs,
g) Beratung der Schatzmeister der Kreise.
Der Referent für Finanzen wird bei Verhinderung durch den Vizepräsidenten vertreten.
Auf dem ordentlichen Verbandstag sind die Kassenprüfer (s. § 11 der LVR -
Die Kassenprüfer sollen mindestens einmal jährlich Kassenprüfungen durchführen. Über das Prüfungsergebnis ist dem Verbandsrat schriftlich zu berichten. Die Prüfung der Kassenprüfer erstreckt sich auf den Kassenbestand, die rechnerische Richtigkeit der Kassenunterlagen und auf die Einhaltung der Bestimmungen der Finanzordnung.
Der Kassenprüfbericht ist auf dem ordentlichen Verbandstag -
Die Geschäftsstelle ist zugleich Verbandskasse. Sie erledigt alle Kassengeschäfte des Verbandes.
Die verantwortliche Leitung der Kasse liegt beim Referent für Finanzen.
Die Verbandskasse ist so einzurichten, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß und wirtschaftlich erfüllen kann. Die Bücher und Belege, die Zahlungsmittel und die zu verwahrenden Wertgegenstände sind sicher aufzubewahren.
Die Zeichnungsberechtigung für den Zahlungsverkehr regelt das Präsidium.
Der Zahlungsverkehr ist nach Möglichkeit unbar abzuwickeln.
Jede Einnahme und Ausgabe ist durch einen prüfungsfähigen Beleg nachzuweisen.
Bei jeder Ausgabe ist vor Zahlungsanweisung die sachliche und die rechnerische Richtigkeit auf dem Beleg zu bestätigen.
Bei Zahlungen ab einem Betrag von 500,00 Euro ist die Linksunterschrift des Referenten für Finanzen, des Präsidenten, oder des Vizepräsidenten erforderlich. Die zweite Unterschrift leistet der Geschäftsführer oder einer der Vorgenannten, soweit er nicht Linksunterzeichner ist.
Bei Zahlungen bis zu einem Betrag von 500,00 Euro ist die Unterschrift des Geschäftsführers ausreichend. In diesen Fällen bedarf es immer der Feststellung des Betrages durch eine weitere haupt-
Linksunterzeichner sind, der Referent für Finanzen, der Präsident oder der Vizepräsident.
Die Feststellungsbefugnis beinhaltet die Überprüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit des Betrages. Die Befugnis zur Feststellung von Rechnungsbelegen wird schriftlich durch den Präsidenten übertragen. Die Zeichnungsberechtigung ist mit Unterschrift und Gültigkeitsdauer bei der Geschäftsstelle zu hinterlegen.
Die Buchungen und die übrigen erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, klar, wahr, übersichtlich und nachprüfbar sein; sie sind zeitnah vorzunehmen.
Die Aufbewahrungsfrist für Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Anweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, Buchungsbelege, Geschäftsbriefe und Rechnungen sowie alle übrigen Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die ehrenamtlich für den LVR und seine Kreise tätigen Mitarbeiter erhalten für ihre Mitarbeit keine Vergütung.
Den Mitgliedern der Organe, Ausschüsse und anderen satzungsgemäßen Gremien werden die Auslagen für die Teilnahme an Sitzungen, Tagungen und für Dienstreisen sowie die nachgewiesenen sonstigen Auslagen -
Einzelheiten regelt die Reisekostenrechnung.
Die Vergütung der hauptamtlichen Mitarbeiter regelt das Präsidium.
Die Finanzordnung in vorstehender Fassung wurde am 21. März 2009 vom Verbandsrat beschlossen in Koblenz und tritt mit Beschlussfassung in Kraft.