Rundschreiben Nr. 44

An alle Volkslauf-Veranstalter im LVR

 

Liebe Volkslauf-Veranstalter,

nachstehend geben wir Ihnen die Informationen / Mitteilungen / Hinweise / Bekanntmachungen Nr. 44

1.    Einladung zur Teilnahme an den Volkslauftagungen:

Volkslauftagungen 2006

  • Freitag, 29. September 2006, 19.00 Uhr in Bad Breisig, Zehnerstr. 2, Restaurant „Pomm und Pasta“
  • Freitag, 6. Oktober 2006, 19.00 Uhr im Schulungscenter der Bitburger Brauerei in Bitburg, Einfahrt Görenweg (hinter der alten Braustätte)

2.    Plan Volkslauf-Veranstaltungen 2007:

Im Plan sind alle Volkslauf-Veranstaltungen im Jahre 2007, die bisher bekannt und zum ganz geringen Teil auch schon angemeldet sind, aufgeführt. Insgesamt sind es 227.

Die Informationen der einzelnen Veranstaltungen wurden auf der Grundlage der Daten aus dem Jahre 2006 unter Berücksichtigung der feststehenden Termine und der beweglichen Feiertage (Ostern, Pfingsten sowie Weihnachten und Neujahr) ermittelt. Getauschte Termine und/oder Terminverschiebungen sowie Neuaufnahmen bitten wir vor Anmeldung mit der Geschäftsstelle des Verbandes bzw. zwischen den Beteiligten und betroffenen Veranstaltern bereits abzuklären.

Den Vordruck für die Anmeldung der Veranstaltungen 2007 können Sie im Internet unter www.LVRheinland.de im Bereich Service, Downloads, Formulare herunterlanden. Bitte reichen Sie diesen je Veranstaltung möglichst umgehend vollständig ausgefüllt und unterschrieben in einfacher Ausfertigung bei der Geschäftsstelle des Verbandes ein. Tragen Sie bitte bei „Veranstaltungsort“ auch zusätzliche genaue Angaben ein. Vergessen Sie nicht – falls vorhanden – Angaben über Email/Internet einzutragen. Die Abgabe der ...
Anmeldungen ist auch bei den beiden Volkslauf-Veranstalter-Tagungen am 29.09.2006 in Bad Breisig und am 06.10.2006 in Bitburg möglich. Letzte Möglichkeit der Rückgabe/Rücksendung von Anmeldungen mit kostenloser Aufnahme im DLV-Volkslaufkalender 2007 bei der LVR-Geschäftsstelle ist der 23.10.2006. Danach noch eingehende Anmeldungen und auch Neuanmeldungen im Jahre 2007 können im DLV-Volkslaufkalender 2007 leider nicht mehr aufgenommen werden, sollten aber auch jederzeit zugesandt werden. Für eine kurze Information, wenn eine im Plan aufgeführte Volkslauf-Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann, wären wir sehr dankbar.

3.    DLV-Genehmigungsleiste für Volkslauf/Walken/Wandern bzw. DLV-Genehmigungsstreifen für Straßenlauf

Für Veranstaltungen „Volkslauf/Walken/Wandern“ werden stets den erteilten Genehmigungen „DLV-Genehmigungsleisten“ mit Jahreszahl zur Aufnahme auf den von den Volkslauf-Veranstaltern gedruckten/kopierten Ausschreibungen beigelegt.

Diese Leiste sagt aus, dass es sich bei dieser Veranstaltung um eine vom DLV bzw. LVR genehmigte Veranstaltung handelt und nach den Regeln des DLV durchgeführt wird. Zugleich sagt diese Leiste auch aus, dass die Teilnehmer/innen an dieser Veranstaltung im Rahmen der ARAG-Sportversicherung Versicherungsschutz genießen.

Erstmalig wurde im Jahr 2003 vom DLV ein „Genehmigungsstreifen“ für Straßenläufe eingeführt. Dieser „DLV-Genehmigungsstreifen“ wird nur vom LVR (Geschäftsstelle) an Veranstalter zur Aufnahme in Ausschreibungen vergeben, wenn die Veranstaltung mit einem „Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung“ (DLV-Vordruck 2.11) beim LVR angemeldet und auch genehmigt wurde. Teilnahmeberechtigt sind dann nur Personen, die von einem SBR/LVR-Mitgliedsverein gemeldet werden, wenn diese auch einen Startpass des LVR besitzen. Soll allen Personen Teilnahmerecht zugestanden werden, ist auch – wie bisher – eine zusätzliche Anmeldung als Volkslauf erforderlich. Diese Veranstaltung gilt dann als „gemischte“ Veranstaltung und sollte daher auf den Ausschreibungen „DLV-Genehmigungsleiste“ (Volkslauf) und auch „DLV-Genehmigungsstreifen“ (Straßenlauf) tragen. Sollte auch eine Wertung in der LVR-Bestenliste beabsichtigt sein, muss es sich zusätzlich um DLV-Vermessene Strecken beim Straßenlauf handeln. Der Kalender „Volkslauf im Rheinland 2006“ wird darüber wieder ausführliche Hinweise enthalten.

Die Leisten liegen auch digital vor und können per E-Mail bei der LVR-Geschäftsstelle angefordert werden. Für 2008 gibt es die Leisten nur noch digital.


Liebe Volkslaufveranstalter im Leichtathletik-Verband Rheinland,

wie im vergangenen Jahr möchte ich Ihnen auf diesem Weg einige Hinweise geben, wie Sie mit Ihren Ausschreibungen für den Kalender „Volkslauf im Rheinland 2007“ umgehen.

Nur, wenn sich alle Veranstalter an diese Vorgehensweise halten, gelingt es uns, den Kalender wieder rechtzeitig zum Jahreswechsel unter die Läufer zu bringen.

Wichtiger Hinweis:

Bitte entnehmen Sie aus dem Kalender „Volkslauf im Rheinland 2006“ die Ausschreibung für Ihren Lauf und kleben diese Vorlage mittig auf ein DIN A4 Blatt. Markieren Sie nun deutlich alle die Punkte, die sich gegenüber Ihrer Ausschreibung 2006 im Jahr 2007 ändern. Schreiben Sie an den Rand alle neuen Daten für das Jahr 2007.

Bitte reichen Sie Ihre geänderten Daten bis spätestens 27. Oktober 2006 (Posteingang) bei der LVR-Geschäftsstelle, Postfach 20 13 54, 56013 Koblenz ein. Bitte reichen Sie in gar keinem Fall Disketten ein oder schicken eine E-Mail. Bitte senden Sie uns auch keine Ausdrucke der Ausschreibung Ihrer Veranstaltung für das Jahr 2007. Verfahren Sie bitte ausschließlich wie von mir beschrieben. Nur die Veranstalter, die im Kalender „Volkslauf im Rheinland 2006“ nicht vertreten waren, schicken uns bitte Ihre kompletten, neuen Unterlagen.

Der Preis beträgt wie im Vorjahr für Ihre Anzeige 1/1-Seite A5 im Kalender „Volkslauf im Rheinland 2007“ 80,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Um das ehrgeizige Ziel, den Kalender für das Jahr 2007 wieder vor dem Jahreswechsel auf dem Markt zu haben, zu erreichen, ist es unerlässlich, dass uns alle Vorlagen bis spätestens 27. Oktober 2006 vorliegen. Als „Zugabe“ veröffentlichen wir alle bis zum 27.10.2006 abgegebenen Ausschreibungen kostenlos als Pdf-Datei im Internet unter www.LVRheinland.de. Später eingehende Vorlagen können bis zum Freitag, 10. November 2006 (Posteingang) noch für den Kalender 2007 mit einem Aufschlag von 50,00 Euro pro Veranstaltung berücksichtigt werden. Später eingehende Vorlagen finden keine Aufnahme mehr im Kalender 2007.

Für die Volkslaufveranstalter, die nicht Mitglied im Leichtathletik-Verband Rheinland sind, kostet die einseitige Anzeige A5 300,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollten Sie zu diesen Veranstaltern gehören, kann ich Ihnen eine Gutschrift von 180,00 Euro in Aussicht stellen, wenn Sie bei der Bestandserhebung des Sportbundes Rheinland zum Jahreswechsel 2006/2007 Mitglieder an den Leichtathletik-Verband Rheinland melden. Außerdem weise ich darauf hin, dass wir auch in diesem Jahr keine Korrekturabzüge an die Volkslaufveranstalter versenden werden. Dies hat sich auch im vergangenen Jahr bewährt.


Genehmigungsgebühr für gemischte Laufveranstaltungen (Volks- und Staßenläufe)

Für das Jahr 2007 gilt die Regelung, die wir Ihnen bereits im vergangenen Jahr mitgeteilt haben:

Der DLV-Verbandsrat hat bereits zum 01.01.2003 eine Änderung der Gebührenordnung für Straßenläufe beschlossen. Diese sieht vor, dass Straßenläufe nicht mehr wie Leichtathletik-Veranstaltungen zu einem Betrag von 21,00 Euro genehmigt werden, sondern die Erhebung einer Genehmigungsgebühr in Höhe von Euro 0,25 pro Teilnehmer, für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die das Ziel erreichen. Der Leichtathletik-Verband Rheinland wendet diese Regelung gegenüber seinen Vereinen seit dem 01.01.2005 an.

Bei Läufen die nur als Straßenlauf und nicht als Volkslauf angemeldet werden, wird strikt nach der DLV-Gebührenordnung (GBO §2) verfahren, in der es heißt, dass für alle Läuferinnen und Läufer, die das Ziel erreichen, Euro 0,25 zu zahlen sind, mindestens jedoch 30,00 Euro.

Bei gemischten Läufen (Volks- und Straßenlauf) wird wie folgt verfahren:
Die Anmeldung muss wie bisher auf zwei getrennten Formularen – für den Volkslauf und für den Straßenlauf beantragt werden. Die Zahlung der Genehmigungsgebühr für die Leichtathletik-Veranstaltung in Höhe von 21,00 Euro entfällt. Dafür werden auf den vermessenen und somit Bestenlisten relevanten Strecken für alle Läuferinnen und Läufer, die das Ziel erreichen, Euro 0,30 erhoben. Wenn der Veranstalter allerdings im Rahmen seines Anmeldeverfahrens bei den Läuferinnen und Läufer abfragt, welche einen Startpass besitzen und diese Zahl zeitnah nach der Veranstaltung (spätestens nach 7 Tagen) meldet, wird nur für die Athleten mit Startpass der Betrag von Euro 0,30 erhoben, mind. aber 30,00 Euro. Für alle anderen Athleten und für die Athleten auf den nicht vermessen und nicht Bestenlisten relevanten Strecken werden weiterhin nur Euro 0,16 erhoben.

Mit freundlichen Grüßen

Leichtathletik-Verband Rheinland


Achim Bersch
Geschäftsführer