An alle Laufveranstalter,
wie im vergangenen Jahr, finden auch in diesem Jahr zwei Terminbörsen dezentral statt.
Sie haben die Möglichkeit zur Teilnahme am
oder
Mit dem heutigem Schreiben erhalten Sie die Tagesordnung.
1. Informationen
2. Terminabgleich Läufe 2016
3. Lauf-Saison 2016
- Änderung der DLV Gebührenordnung -
4. Verschiedenes
Zwecks Organisation der Unterlagen und Verpflegung bitten wir um Rückmeldung (auch bei Absagen) fernmündlich (02 61-13 51 23) oder per E-Mail an info@lvrheinland.de unter Angabe des Ortes an dem Sie teilnehmen werden, bis zum 04.09.2015.
Alle wichtigen Informationen können Sie auf unserer Homepage unter www.lvrheinland.de -> "Breitensport" ->"Laufveranstaltungen" finden.
Im Überblick hier die wichtigsten Termine:
Termin | Info |
---|---|
04. September 2015 | Abgabetermin Anmeldeformular Laufveranstaltung und Anmeldung zur Terminbörse |
11. September 2015 | Terminbörse |
22. Oktober 2015 | Annahmeschluss für kostenlose Terminaufnahme in den DLV-Laufkalender |
22. Oktober 2015 | Anzeigenschluss für Anzeige im LVR-Laufkalender (Normalpreis) |
12. November 2015 | Annahmeschluss für kostenlose Aufnahme in die Auflistung des LVR–Laufkalender (eine Zeile) |
12. November 2015 | Anzeigenschluss für Anzeigen im LVR-Laufkalender zu erhöhtem Preis (zzgl. 50,00 Euro) |
Die beiliegende Terminaufstellung der Läufe 2016 ist eine reine Vorschlagsliste. Alle Termine werden erst am Tag der Terminbörse nach Prüfung endgültig festgesetzt. Somit sollte jeder Veranstalter oder ein Vertreter seinen Termin schriftlich, durch Abgabe des Formulars „Antrag auf Genehmigung einer Laufveranstaltung“, bis zum 04. September 2015 bei der Geschäftsstelle bekanntgeben. Nachzügler müssen sich der auf der Terminbörse beschlossenen und der danach im Internet veröffentlichten Terminliste fügen.
Laufkalender fürs Rheinland
Wie bereits im vergangenen Jahr, wird es auch in diesem Jahr die Möglichkeit geben farbige Anzeigen für den Kalender 2016 zu schalten. Nutzen Sie hierzu unser Bitburger 0,0 % Laufportal unter volkslauf.lvrheinland.de oder senden Sie Ihre selbst gestaltete Anzeige (DIN A5 als pdf-Datei) per Mail an: info@LVRheinland.de
Die Preise für die Anzeigenschaltung bleiben weiterhin bei
80,00 Euro zzgl. MwSt für eine schwarz/weiß-Anzeige für Mitgliedsvereine
105,00 Euro zzgl. MwSt für eine farbige Anzeige für Mitgliedsvereine
300,00 Euro zzgl. MwSt für eine schwarz/weiß-Anzeige für Nicht-Mitglieder
50,00 Euro Zuschlag bei Abgabe nach dem ersten Anzeigenschluss (22. Oktober 2015) bis zum 12. November 2015.
Als Anlage haben wir Ihnen das Anmeldeformular mit Ihren bisherigen Kontaktdaten und dem geplanten Termin beigefügt. Wir bitten Sie, diese zu kontrollieren, gegebenenfalls zu ändern und das Formular ab dem Punkt „Art der Strecke“ vollständig auszufüllen.
Der DLV schlägt vor, folgende Formulierung in die Ausschreibung Ihrer Laufveranstaltung aufzunehmen:
„Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine mit der Meldung abgegebenen personenbezogenen Daten und die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch des Teilnehmers genutzt und an die Sponsoren und Partner der Veranstaltung weitergegeben werden dürfen.“
Veranstalter, die einen Lauf über eine amtlich vermessene Strecke (10km, Halbmarathon, Marathon) durchführen, sollten laut DLV einen zusätzlichen Passus in ihre Teilnahmebedingungen aufnehmen:
„Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein bei der Veranstaltung erzieltes Laufergebnis (Ziel- und Zwischenzeiten in Stunden, Minuten, Sekunden) zusammen mit seinem Vor- und Nachnamen sowie seinem Geburtsjahr, seiner Vereinszugehörigkeit und/oder seinem Wohnort an den Leichtathletik-Verband Rheinland (LVR) sowie an den Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) weitergegeben werden darf. Der LVR und der DLV werden diese personenbezogenen Daten ausschließlich zum Erstellen von Bestenlisten verwenden.“
Die beiden Ergänzungen sollten nur in den Teilnahmebedingungen und Ausschreibungen aufgenommen werden, jedoch nicht in den Anzeigen im LVR-Laufkalender.
Abschließend möchten wir alle Veranstalter an ihre Pflicht zur Abgabe des Laufveranstaltungsberichtes innerhalb von 10 Tagen nach Veranstaltung (gemäß DLO Anhang 4 § 8.4) erinnern. Liegt der Bericht nach 30 Tagen nicht vor, ermittelt die Geschäftsstelle auf der Basis der Ergebnisliste die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Für diesen Mehraufwand wird die doppelte Genehmigungsgebühr berechnet (LVR Gebührenordnung §3).
Beigefügt erhalten Sie das Schreiben des DLV vom 11.08.2015, in dem auf die Änderungen der DLV Gebührenordnung zum 01.01.2016 hingewiesen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Leichtathletik-Verband Rheinland
Wolfram Braun Klaus Jahnz Achim Bersch
Laufwart Laufwart Geschäftsführer