Kostenersatzübersicht

Kostenerstattung Kader

Maßnahmen

LSB D-Kader

LSB U23-Kader

Kaderlehrgänge (Kostenübernahme durch den LV des Athleten)

Verpflegung von Athleten und nicht ehrenamtlich tätigen Trainern

Verpflegung von Athleten und nicht ehrenamtlich tätigen Trainern

Kosten Landestrainer

Trainingslager, Fahrtkosten, Übernachtungen, Fortbildungen

Trainingslager, Fahrtkosten, Übernachtungen, Fortbildungen

Zuschuss zu Trainingslagern (TL) des DLV und den für die ARGE tätigen Trainern (Eigenbeteiligung 10%). Findet keines der o.g. TL statt, kann der Zuschuss für ein Vereins-TL beantragt werden (Abrechnung bis 31.05. - Frist für 2022 aussetzen). (ohne U16 Kader)

100 €/Jahr

400 €/Jahr

Physio Trainingslager

pro 8 Kaderathleten 1 Physio

pro 8 Kaderathleten 1 Physio

Fahrtkosten zum regelmäßigen Stützpunkttraining auf Antrag - ab 10km pro einfacher Weg (Antrag muss bis 31.01. gestellt werden. - Frist für 2022 aussetzen)

km-Satz legt sich auf Basis der Anträge fest

km-Satz legt sich auf Basis der Anträge fest

Deutsche Meisterschaften (Abrechnung bis 08.08. - Frist für 2022 aussetzen) - Auf Antrag

 

0,25 €/km ÜN Athlet/Trainer (ohne Verpflegung) bis max. 100 €/Person + Nacht

DLV-Quali-Wettkämpfen (Abrechnung bis 31.07. - Frist für 2022 aussetzen) - Auf Antrag

 

0,25 €/km ÜN Athlet/Trainer (ohne Verpflegung) bis max. 100 €/Person + Nacht

Physio Deutsche Meisterschaften

bei allen DMs (Halle + Freiluft) Mä/Fr, U23, U20/U18 inkl. Mehrkampf pro 10 Einzelstarter (Kaderathleten) 1 Physio

bei allen DMs (Halle + Freiluft) Mä/Fr, U23, U20/U18 inkl. Mehrkampf pro 10 Einzelstarter (Kaderathleten) 1 Physio

Leistungsdiagnostik (Druckmessplatte)

Nach Verfügbarkeit und Absprache mit dem jeweils zuständigen Landestrainer

Nach Verfügbarkeit und Absprache mit dem jeweils zuständigen Landestrainer

Trainingssteuerung (mit Landestrainer)

Hilfe bei Trainingsplanung

Hilfe bei Trainingsplanung

Geräteetat

Vereine (LGs) mit LSB-Kaderathleten können mit Zustimmung ihres zuständigen Leichtathletik-Fachverbandes und des zuständigen Landestrainers einen Antrag auf Kostenerstattung für Geräteanschaffung stellen. Der Antrag muss bis zum 30.09. vorliegen. Die max. Zuschusshöhe beträgt 2/3 der Anschaffungskosten ohne Fracht, Auszahlung erfolgt gegen Vorlage entsprechender Belege. Eine Entscheidung über die (finanzielle) Bewilligung trifft der leitende Landestrainer abschließend, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in der Leistungssport-Verbandsförderung des LSB. Diese Förderung darf nicht mit weiteren Förderungen des LSB oder der Sportbünde kombiniert werden.

Vereine (LGs) mit LSB-Kaderathleten können mit Zustimmung ihres zuständigen Leichtathletik-Fachverbandes und des zuständigen Landestrainers einen Antrag auf Kostenerstattung für Geräteanschaffung stellen. Der Antrag muss bis zum 30.09. vorliegen. Die max. Zuschusshöhe beträgt 2/3 der Anschaffungskosten ohne Fracht, Auszahlung erfolgt gegen Vorlage entsprechender Belege. Eine Entscheidung über die (finanzielle) Bewilligung trifft der leitende Landestrainer abschließend, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in der Leistungssport-Verbandsförderung des LSB. Diese Förderung darf nicht mit weiteren Förderungen des LSB oder der Sportbünde kombiniert werden.

Trainer Aus- und Fortbildungen

für Verband Honorar/FK

für Verband Honorar/FK

Talentsichtung (Frist für 2022 aussetzen)

LVs und Vereine (LGs) mit LSB-Kaderathleten können mit Zustimmung ihres zuständigen Leichtathletik-Fachverbandes einen Antrag auf Kostenerstattung für Maßnahmen zur Talentsichtung stellen. Der Antrag muss 4 Wochen vor der Maßnahme vorliegen inkl. Haushaltsplan. Auszahlung erfolgt gegen Vorlage entsprechende Belege.

LVs und Vereine (LGs) mit LSB-Kaderathleten können mit Zustimmung ihres zuständigen Leichtathletik-Fachverbandes einen Antrag auf Kostenerstattung für Maßnahmen zur Talentsichtung stellen. Der Antrag muss 4 Wochen vor der Maßnahme vorliegen inkl. Haushaltsplan. Auszahlung erfolgt gegen Vorlage entsprechende Belege.

     

* Fahrtkostenerstattung 0,25€/km