Starpässe werden ungültig

Mit Ablauf des Jahres 2001 werden wieder einige Startpässe ungültig. Dies betrifft zum 31.12.2001 alle Startpässe der Athletinnen und Athleten, die von der Jugendklasse in die Männer- oder Frauenklasse wechseln oder von der Männer- Frauenklasse in die Seniorenklassen M 35 oder W 35.

Das bedeutet, dass die Startpässe aller Athletinnen und Athleten der Jahrgänge 1982 und 1967 zum Jahreswechsel automatisch ungültig werden und für diese Aktiven, wenn sie weiter starten wollen, von den Vereinen neue Startpässe bei der Geschäftsstelle des LV Rheinland beantragt werden müssen.

Das Erlöschen der Startberechtigung zum Jahreswechsel setzt nicht die Regelung zum Wechsel der Startberechtigung außer Kraft. Außerhalb der Wechselfrist (01.10. – 30.11.) ist die Ausstellung einer neuen Startberechtigung für einen anderen Verein nur nach einer neunmonatigen Wettkampfpause möglich.