Startpässe werden ungültig

Mit Ablauf des Jahres 2004 werden nach einem DLV-Verbandstagsbeschluss von 1989 wieder Startpässe ungültig. Dies betrifft zum 31. Dezember 2004 die Startpässe aller Athletinnen und Athleten, die von der Jugendklasse in die Männer-, Frauenklasse bzw. von der Seniorinnenklasse W30 in die Seniorinnenklasse W35, und von der Seniorenklasse M35 in die Seniorenklasse M40 überwechseln.


Das bedeutet, dass die Startpässe aller Athleten/innen der Jahrgänge 1985 (männlich und weiblich) sowie 1970 (weiblich) zum Jahreswechsel automatisch und ausnahmslos ungültig werden und für diese Aktiven, wenn sie weiterhin starten wollen, von den Vereinen neue Startpässe bei der Geschäftsstelle des Leichtathletik-Verbandes Rheinland angefordert werden müssen.

Die Neuausstellung der Startpässe für die Männer beim Übergang in die Klasse M40 ist neu und wurde vor 2 Jahren vom DLV beschlossen. Dafür entfällt eine Neuausstellung für die Startpässe der Männer beim Übergang in die Klasse M35. Da die Startpässe der Männer der Jahrgänge 1963 bis 1967 aber bereits im Zeitraum 01.01.1998 bis 01.01.2002 neu ausgestellt wurden mit Gültigkeitsdauer "bis auf weiteres", entfällt im Zeitraum 01.01.2003 bis 01.01.2007 das Einreichen der Startpässe der Männer der Jahrgänge 1963 bis 1967.

Das Erlöschen der Startberechtigung zum Jahreswechsel setzt nicht die Regelung zum Wechsel der Startberechtigung außer Kraft. Außerhalb der Wechselfrist (01.10 - 30.11) ist die Ausstellung einer neuen Startberechtigung für einen anderen Verein nur nach einer neunmonatigen Wettkampfpause möglich, bei den Klasse W/M13 und jünger nach einer dreimonatigen Wettkampfpause (diese Regelung ist nur einmal im Jahr möglich).