Staffel-Starts von Startgemeinschaften - Zusatzbestimmung für den Jugendbereich

Die Vorgabe in den Bestimmungen zur Bildung von Startgemeinschaften besagen, dass sich eine SG nur auf eine Altersklasse bezieht. Aus gegebenem Anlass ist folgende Präzisierung notwendig:

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Wurde eine Startgemeinschaft für Staffeln der B-Jugend (männl. oder weibl.) gebildet, so darf diese B-Jugend-Staffel in bestimmten Fällen auch für A-Jugend-Meisterschaften gemeldet werden, ohne dass darunter die ausschließliche Start- berechtigung für B-Jugend-Wettkämpfe leidet. Dies gilt für solche Meisterschaften, in denen dieser Staffelwettbewerb auf dieser Ebene nur für die A-Jugend ausgeschrieben ist. Das betrifft z.B. die 4x200m bei der Jugend-Hallen-DM und die 4x400m / 3x1000m / 3x800m bei deutschen Jugend-Meisterschaften. Da für diese Staffeln keine B-Jugend-DM ausgetragen wird, dürfen SG-Staffeln der B-Jugend daran teilnehmen. Gleiches gilt sinngemäß auch für Landesmeisterschaften.

Da aber in den meisten LV sowohl A- als auch B-Jugend-Hallenmeisterschaften bzw. Langstaffel-Titelkämpfe ausgetragen werden, sind auf dieser Ebene nur wenige Staffeln betroffen. Wenn also Hallen-Landesmeisterschaften sowohl für die A-Jugend als auch für die B-Jugend (an einem anderen Termin) ausgetragen werden, darf eine SG-B-Jugendstaffel nur an der B-Jugend-Landesmeisterschaft teilnehmen.