SBR: Mehr Geld für Sportgeräte

Zuschussprogramm wird den Erfordernissen der Vereine angepasst. Eine gute Nachricht für alle Vereine des Sportbundes Rheinland zum Anfang des Jahres. Die Zuschüsse für Sportgeräte werden angehoben, außerdem werden so genannte „infrastrukturelle“ Sportgeräte und Pflegegeräte in das Zuschussprogramm aufgenommen.

„Mit den Neuerungen glauben wir, den aktuellen Erfordernissen der Vereine Rechnung zu tragen“, sagt der Geschäftsführer des Sportbundes Rheinland, Martin Weinitschke. Bei entsprechender Inanspruchnahme würden die SBR-Gremien über eine angemessene finanzielle Aufstockung des Förderprogramms beraten.

Hier die wichtigsten Änderungen

  • Der Mindestbeschaffungswert wird von 400 auf 500 Euro erhöht.
  • Der maximale Zuschussbetrag wird von 800 Euro auf 1000 Euro erhöht.
  • Bälle und Kleingeräte werden pauschal mit 100 Euro bezuschusst.
  • Mitgliederstarke Mehrspartenvereine dürfen in begründeten Fällen pro Jahr zwei Anträge für verschiedene Abteilungen stellen.
  • Zu den „infrastrukturellen“  Sportgeräten zählen zum Beispiel Spiegelwände, Zeit-  und Windmessanlagen, Mattenwagen und Beschallungsanlagen.
  • Zu den Pflegegeräten zählen zum Beispiel Rasenmäher und Kehrmaschinen.
  • Der Mindestbeschaffungswert wurde für Beschallungsanlagen auf 500 Euro und für Rasenmäher auf 5000 Euro festgelegt.

Ein Sportgerätezuschuss kann formlos beim Sportbund Rheinland eingereicht werden. Lediglich ein Kostenvoranschlag oder eine Auflistung der Sportgeräte, die den Gesamtbetrag der Anschaffung ausweist, soll dem Antrag beigefügt werden.

Weitere Infos
Eva Heissbach
Tel.: 0261/135-117
E-Mail: eva.heissbach[at]sportbund-rheinland.de

Weitere Zuschüsse beim Sportbund Rheinland unter diesem Link