Die Beschlussfassung dazu im Bundesrat steht allerdings noch aus. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes beinhaltet noch weitere Erleichterungen für die Vereine wie beispielsweise die Erhöhung der Einnahmegrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 45.000 Euro.
Ob diese weiteren Erleichterungen ebenfalls beschlossen wurden, ist derzeit noch nicht ganz klar. Der SBR wird Anfang Januar dazu berichten.
Bundestag beschließt Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages und der Ehrenamtspauschale
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