Beschlüsse des DLV-Verbandsrats

Auf seiner Sitzung am Rande der Deutschen Meisterschaften in Stuttgart fasste der Verbandsrat des DLV einige Beschlüsse, die er auf der letzen Sitzung im März noch zurückgestellt hatte. So wurden nun, mit der Gültigkeit ab 1.1.12002, eine Reform der Gebührensätze im Straßenlauf verabschiedet, die Umstellung der Genehmigungsgebühren und Organisationsbeiträge auf runde Euro-Beträge vollzogen und das Jugend-Wettkampfprogramm im Straßenlauf verändert. Die Broschüre "DLV-Satzungen und –Ordnungen" mit den eingearbeiteten Daten werden alsbald ins Internet gestellt und rechtzeitig vor dem Jahreswechsel auch als gedruckte Broschüre erscheinen.

Die Straßenlaufwettbewerbe sind nunmehr in drei Kategorien eingeteilt, nämlich bis 4.000 Teilnehmer, von 4.001 bis 8.000 Teilnehmer. Die Genehmigungen erteilen bis 4.000 Teilnehmer die Landesverbände und über 4.000 Teilnehmer der DLV. Als Genehmigungsgebühr für Straßenlaufveranstaltungen ist Pro Teilnehmer eine Gebühr von 25 Cent zu entrichten. Die Mindestgebühr für den Landesverband und den DLV beträgt jeweils 15 EURO.

Wichtigste Neuerung ist die Umstellung der Straßenlaufstrecken im A- und B- Jugendbereich. Offizielle Meisterschafts- und Bestenlistenstrecke ist bereits ab 2002 der Zehn-Kilometer-Lauf. Die Läufe über 15 km der A Jugend und die 7,5 km der B- Jugend sind dann keine Meisterschaftsstrecken mehr und dürften allmählich ganz aus dem Angebot verschwinden.

Hinsichtlich des Anspruchs auf Zahlung eines Ausbildungskostenersatzes wurde insoweit eine Modifizierung vorgenommen, als beider Bemessung des Grundbetrages künftig "alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind".

Eine weitere vor dem DLV-Verbandstag diskutierte Änderung wurde dagegen nicht angenommen. Die gewünschte Bildung von Startgemeinschaften für Nachwuchs-Mannschaftswettbewerbe stellte der Verbandsrat weiter zurück, so dass es 2002 in diesem Bereich keine Änderung geben wird.