Anmeldung von Leichtathletik-Veranstaltungen

Anmeldungen von Leichtathetikveranstaltungen regelt die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO) insbesondere § 6 sowie deren Anhang 2. Dabei gilt es Fristen (DLV GBO) und Gebühren (LVR GBO) zu beachten.

Einladungssportfeste (§§ 6.2.1 - 6.2.4) und alle offenen Veranstaltungen (§ 6.3) sind genehmigungspflichtige Leichtathletikveranstaltungen. Die Folge von nicht genehmigten Leichtathletikveranstaltungen ist, dass die dort erzielten Leistungen nicht anerkannt werden. D.h. sie werden nicht in die Bestenlisten aufgenommen.