Beiräte und Stab

Gemäß § 9 der Satzung des LVR werden Beiräte gebildet, um das Präsidium bei der Erledigung seiner Aufgaben zu unterstützen. Es werden folgende Arbeitsgruppen tätig:

Neben den Beiräten gibt es einen Stab, der ebenfalls aus Beauftragten gebildet wird.

Die Abgrenzung der einzelnen Aufgabengebiete, ihre Festlegung sowie die Besetzung regelt die Verwaltungsordnung des Verbandes.

Bei Bedarf können weitere Beiräte vom Präsidium eingesetzt werden. Aufgabenstellung und Zusammensetzung regelt das Präsidium.

Die Beiräte nehmen ihre Aufgabenbereiche in eigener Verantwortung wahr, fassen Beschlüsse im Rahmen der im Haushaltsplan vorgegebenen Möglichkeiten und setzen diese um. Dem Präsidium obliegt ein Vetorecht über die Beschlüsse der Beiräte. Die Beiräte haben die Beschlüsse des Verbandstages, des Verbandsrates und des Präsidiums zu beachten. Das Präsidium bleibt entscheidendes Organ für Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.