Beiräte und Stab

§9
(der Satzung des LVR)
Beiräte & Stab

 I.     Die Beiräte werden gebildet, um das Präsidium bei der Erledigung seiner Aufgaben zu unterstützen. Es werden folgende Arbeitsgruppen tätig:

1. Leistungssport
2. Wettkampforganisation
3. Jugend und Schulsport
4. Breiten-, Freizeit- und Gesundheitsport

        Neben den Beiräten gibt es einen Stab der ebenfalls aus Beauftragten gebildet wird.

Beauftragter für Rechtsangelegenheiten
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit
Beauftragter für Marketing
Beauftragter für Datenschutz
Beauftragter für Anti-Doping    

 II.   Die Abgrenzung der einzelnen Aufgabengebiete, ihre Festlegung sowie die Besetzung regelt die Verwaltungsordnung (VO–LVR)

 III.  Bei Bedarf können weitere Beiräte vom Präsidium eingesetzt werden. Aufgabenstellung und Zusammensetzung regelt das Präsidium.

 IV.  Die Beiräte nehmen ihre Aufgabenbereiche in eigener Verantwortung wahr, fassen Beschlüsse im Rahmen der im Haushaltsplan vorgegebenen Möglichkeiten und setzen diese um. Dem Präsidium obliegt ein Vetorecht über die Beschlüsse der Beiräte. Die Beiräte haben die Beschlüsse des Verbandstages, des Verbandsrates und des Präsidiums zu beachten. Das Präsidium bleibt entscheidendes Organ für Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.