Regeländerungen ab 01. Januar 2003

Regel 162 - Start -

Nur ein Fehlstart pro Lauf ist zulässig, ohne dass der für den Fehlstart verantwortliche Wettkämpfer disqualifiziert wird. Jeder Wettkämpfer, der für weitere Fehlstarts verantwortlich ist, wird disqualifiziert.

Das heißt, gleichgültig wer den zweiten Fehlstart verursacht, wird disqualifiziert.

    * Beim 1. Fehlstart ist weiterhin die gelbe Klappe zu ziehen.
    * Das Feld muss auf die Folge nach nächsten Fehlstart aufmerksam gemacht werden.
    * Es darf nicht zu Verzögerungen kommen.

In den Schülerklassen gilt weiterhin die alte Regel (nationale Bestimmung)!

Regel 181 - Vertikale Sprünge -

Abs. 7 – Sprunglatte

Die Endstücke haben einen halbrunden Querschnitt, sie müssen hart und glatt sein.

Die Latte mit Endstücken, die einen quadratischen Querschnitt haben, soll es nicht mehr geben. Es sind z. Zt. drei halbkreisförmige Endstücke zugelassen.

Regel 183 - Stabhochsprung -

Abs. 10 – Aufleger

Die Aufleger dürfen maximal 55 mm von den Sprungständern / Auslegern abstehen.

Bislang waren die Aufleger 75 mm lang. Der Effekt wird sein, dass die Latte leichter abgeworfen wird.

Regel 187 - Stoß- und Wurfwettbewerbe -

Abs. 12 a – Stoß- / Wurfsektor

Der Öffnungswinkel des Sektors beim Kugelstoß, Diskus- und Hammerwurf beträgt nur noch 34,92 °

Der "krumme" Öffnungswinkel des Sektors ergibt sich aus den ganzzahligen Werten für das Anlegen des Sektors und ist damit einfacher zu handhaben als der seitherige Wert von 40° .

Regel 188 - Kugelstoß

Das Gewicht der Kugel für die m Jgd A sowie die Altersklassen M 50 und M 55 beträgt 6,000 kg.

Regel 193 - Speerwurf

Das Gewicht des Speeres für die männliche Jugend B beträgt 700 g.
Frauen, W 30 – 45, M 60 + 65, wJgd A + B, M + W 15/14 werfen mit dem 600 Gramm – Speer.

Rolf Zang
Kampfrichterwart
Rolf.Zang(at)LVRheinland.de