LVR Regularien zur Durchführung von stadionfernen Veranstaltungen


Im Verbandsgebiet des Leichtathletik-Verband Rheinland gelten nachfolgende Bestimmungen bezüglich der Durchführung von stadionfernen Veranstaltungen (insbesondere Terminkoordinierung und Terminschutz von Veranstaltungen) als Ergänzung zu DLO § 14.6 sowie § 15.5 (Stand 18.06.2016).

Die Regularien wurden vom LVR Präsidium auf Antrag des Beirates Breiten-, Freizeit- und Gesundheitsport beschlossen.

  1. Stadionferne Veranstaltungen sollten spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsdurchführung beim Leichtathletik-Verband Rheinland beantragt werden. (z.Zt. über das Onlineportal LADV). Mit der Anmeldung erkennt der Laufveranstalter die aktuell gültige Gebührenordnung des Leichtathletik-Verbandes Rheinland an.

  2. Für die Terminkoordinierung sind die Beauftragten für stadionferne Veranstaltungen verantwortlich.

    Im Vorfeld der jährlichen Terminbörse wird durch die Beauftragten eine Terminvorschlagsliste erstellt. Die Laufveranstalter können dazu Terminwünsche äußern (Beantragung über LADV).

    Nach der Terminbörse sind die auf der Terminbörse beschlossenen Termine bindend und nachträglich beantragte Veranstaltungen müssen sich dieser Terminliste fügen.

    Mit Einladung zur jährlichen Terminbörse erhalten alle Laufveranstalter Kenntnis über diese Terminliste.

  3. Die Beauftragten für stadionferne Veranstaltungen entscheiden über die Annahme oder Ablehnung von Anträgen auf Basis der 50km Luftlinien-Regelung sowie der Berücksichtigung der Regelmäßigkeit einer durchgeführten Veranstaltung.

    50km Luftlinien-Regelung:
    Zwischen Orten zweier am gleichen Tag stattfindenden stadionferner Veranstaltungen (Laufveranstaltungen)  ist in der Regel ein Mindestabstand von 50km Luftlinie einzuhalten. Grundsätzlich hat jeder bisherige Veranstalter seinen Vorrechtstermin.

    Ein Veranstalter mit Vorrechtstermin kann auf dieses Vorrecht verzichten, in dem er einem anderen Laufveranstalter eine schriftliche Einverständniserklärung zur parallelen Durchführung der Veranstaltung ausstellt. Diese schriftliche Einverständniserklärung muss vom Veranstalter ohne Vorrechtstermin beim Veranstalter mit Vorrechtstermin beantragt und dem Beauftragten für stadionferne Veranstaltungen übermittelt werden.

    Regelmäßigkeit einer durchgeführten Veranstaltung:
    Liegen für mehrere beantragende Veranstaltungen innerhalb der 50km Luftlinien-Regelung eine Regelmäßigkeit vor, so sind diese zu genehmigen. (Beispiel: Veranstaltungen finden immer an Vatertag statt oder Veranstaltungen werden immer am 2. Wochenende im September durchgeführt).

  4. Für die Einhaltung der Regularien sind die Beauftragten für stadionferne Veranstaltungen verantwortlich. Bei Streitigkeiten können die Beauftragten vermittelnd eintreten. Im äußersten Fall kann der Vorsitzende des Beirates Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport oder der Präsident des LVR angerufen werden.