Bestimmungen des DLV zur Werbung und Werbeanzeigen bei nationalen Wettkämpfen

Der DLV hat in Zusammenarbeit mit der DLM nationale Werberichtlinien entwickelt. Darin werden Werbung und Werbeanzeigen für Athleten, Wettkampfmitarbeiter, Presse und Veranstalter geregelt.

§ 2 - Allgemeine Grundsätze der Werbung
§ 3 - Werbung in den Wettkampfstätten (Stadionwettkämpfe und außerhalb des Stadions)
§ 4 - Werbung auf Kleidungsstücken
§ 5 - Startnummern
§ 6 - Ausrüstung und Zubehör
§ 7 - Onscreen-Identifikation
§ 8 - virtuelle Werbung
§ 9 - Werbebeauftragter
§ 10 - Durchsetzung
§ 11 - Strafen / Einsprüche und massgebendes Recht
 

Im Detail

Der Paragraph 4.1 beschäftigt sich mit Werbung auf der Athletenkleidung wie Trikots, T-Shirts, andere Oberbekleidung, Hosen, Socken und Schuhe. Die Werbung auf persönlichen Taschen der Athleten ist in § 3.1.6.1 geregelt. Die genaue Vorgaben finden sie im Auszug aus den Werberichtlinien.
 

 

 

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