Förderrichtlinien des LVR

A)
Allgemeines

Der Leichtathletik-Verband Rheinland hat in seiner Zielbildung festgelegt, zukünftig seine Leistungsträger stärker als bisher zu fördern. Die dazu notwendigen Mittel müssen aus dem Haushalt des Verbandes bereitgestellt werden.

Durch diese Förderung soll zum einen erreicht werden, dass die Athletinnen und Athleten des Rheinlandes im Rahmen der Möglichkeiten des Verbandes finanziell direkt durch Zuschüsse zu Fahrtkosten unterstützt werden, aber auch, dass sich die Trainingsbedingungen der Vereine verbessern und die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen ermöglicht wird.

Zum andern will der Verband mit dieser Förderung erreichen, dass langfristig die Abwanderung zu anderen Verbänden reduziert wird und dass sich die Leistungsträger stärker als bisher mit dem Leichtathletik-Verband Rheinland identifizieren.

Um diese Ziele zu erreichen muss der Verband einen Betrag für die Förderung von Vereinen und Spitzensportler in den Haushalt einstellen. Zudem dürfen die Fördergelder nicht nach dem Gießkannenprinzip ausgeschüttet werden. Die Zuwendungen müssen nach Leistungen so gestaffelt sein, dass die Athletin oder der Athlet die Förderung auch als solche wahrnimmt.

Um die Förderung im Leichtathletik-Verband Rheinland transparent zu machen, wurden die nachfolgenden Förderrichtlinien in ihrer ersten Fassung am 08. März 2002 vom Präsidium beschlossen und veröffentlicht. In den Folgejahren erfolgt regelmäßig eine Überprüfung und sofern notwendig eine Anpassung.


B)
Förderung

Für eine finanzielle Förderung durch den Leichtathletik-Verband Rheinland kommen infrage:

1. Leistungs- und Spitzensport

1.1. Athletinnen und Athleten, die der absoluten Deutschen Spitzenklasse angehören. Dazu zählen Sportlerinnen und Sportler, die über mehrere Jahre bei Deutschen Meisterschaften einen der erste drei Plätze belegen, mehrere Internationale Berufungen hatten und von denen zu erwarten ist, dass dieser Standard auch in Zukunft erreicht und ausgebaut wird.

1.2. Athletinnen und Athleten, die bei Deutschen Meisterschaften der Männer und Frauen Platz 1 - 8 erreichen und bei Deutschen U23-Meisterschaften die Plätze 1 – 3.

1.3. Athletinnen und Athleten, die sich für Deutsche Meisterschaften Männer und Frauen, oder für Deutsche U23-Meisterschaften qualifizieren.

1.4. Athletinnen und Athleten, die bei Deutschen Jugendmeisterschaften U20/U18 einen Platz unter den ersten Sechs erreichen und bei Deutschen Jugendmeisterschaften U16 die Plätze 1 – 3 und von denen zu erwarten ist, dass sie sich auch in höherwertigen Klassen durchsetzen.

1.5. Die fünf international und national erfolgreichsten Trainer der Vereine des Rheinlandes erhalten eine Erfolgsprämie. Verbandstrainer sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

2. Schulsport

2.1. Vereine, die Kooperationen zwischen Verein und Schule eingehen und beim Landessportbund registriert sind, können vom Leichtathletik-Verband Rheinland auf Antrag gefördert werden.

2.2. Der Leichtathletik-Verband Rheinland fördert die Aus- und Fortbildung von Sportlehrkräften an den Schulen.

2.3. Der Leichtathletik-Verband Rheinland führt jährlich einen Laufabzeichenwettbewerb für Schulen durch.

3. Breitensport

3.1. Der Leichtathletik-Verband Rheinland unterstützt Vereine des Verbandes bei der Durchführung von "Tagen des Laufabzeichens", sofern der Verein diesen Tag Öffentlichkeitswirksam durchführt (Plakate, Info-Blätter, Pressedienst). Für jedes an solchen Tagen kostenpflichtig ausgestellte Laufabzeichen erhält der durchführende Verein einen Zuschuss. (Siehe Anlage)

3.2. Stadionferne Laufveranstaltungen
Der Leichtathletik-Verband Rheinland unterstützt Mitgliedsvereine, die ihre 25., 40. und 50. Veranstaltung durchführen und mit einer Ausschreibung im Laufkalender für Rheinland-Pfalz vertreten sind. (Siehe Anlage)

4. Vereine

4.1. Vereine, die Athletinnen und Athleten haben, welche die Qualifikation für die Förderung im Leistungs- und Spitzensport (1.1. – 1.4.) erreichen oder Sportlerinnen und Sportler, die einem Leistungskader des LSB angehören, können für die Beschaffung von Geräten Zuschüsse beantragen.

4.2. Vereine, die regelmäßig Verbandsvergleichskämpfe oder Internationale Sportfeste (gem. DLV Richtlinien) ausrichten, können einen Zuschuss zu den Kosten für die Ausrichtung beantragen.

4.3. Das Präsidium des Leichtathletik-Verbandes Rheinland beschließt schwerpunktmäßig Zuschüsse für Ausrichter von Rheinland oder höherwertigen Meisterschaften. Diese können dann beantragt werden.


C)
Allgemeine Bedingungen

  • Eine Förderung kann nur dann erfolgen, wenn entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
     
  • Gefördert werden können Athletinnen, Athleten und Vereine, die Mitglied im Leichtathletik-Verband Rheinland sind und bei der Jahresmeldung an den Sportbund Rheinland ihre Mitglieder der Leichtathletik gemeldet haben.
     
  • Athletinnen und Athleten können im Laufe eines Jahres im Bereich Leistungs- und Spitzensport nur aus einer Gruppe gefördert werden.
     
  • Für Berufungen zu Olympischen Spielen, internationalen Meisterschaften und Länderkämpfen können zusätzlich Zuschüsse zu Fahrtkosten oder anderen Mehraufwand, der sich durch die Berufung ergibt, gezahlt werden.
     
  • Unabhängig von der Förderung nach den Förderrichtlinien, werden die besten Athletinnen und Athleten zusätzlich, entsprechend der Richtlinie für die Meisterehrung, bei der Meisterehrung des Leichtathletik-Verbandes Rheinland geehrt.
     
  • Die Athletinnen und Athleten, die die Förderung in Anspruch nehmen, verpflichten sich im Gegenzug, grundsätzlich für Vergleichskämpfe des Leichtathletik-Verbandes Rheinland und für Maßnahmen zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stehen.
     
  • Alle geförderten Athletinnen und Athleten verpflichten sich, nicht gegen den Geist des Fair Play in der Olympischen Charta (die in der Fassung vom 12.12.1999 niedergelegt ist) zuwiderzuhandeln, insbesondere nicht durch den Gebrauch von Dopingmitteln, Anwendung von Gewalt oder durch andere missbilligungswerte Verstöße, so dass die Eignung der geförderten Athletinnen und Athleten, ein Vorbild zu sein, nicht in Frage gestellt werden kann. Bei Zuwiderhandlung kann der Leichtathletik-Verband Rheinland die Förderung sofort einstellen und bereits gezahlte Fördermittel zurück fordern.
     
  • Vereine, die einen Zuschuss zur Beschaffung von Sportgeräten und Windmessern beantragen oder Zuschüsse für Internationale Sportfeste stellen, müssen gleichzeitig mit dem Antrag einen Finanzierungsplan vorlegen. Bewilligte Zuschüsse werden nach Vorlage der Rechnung ausgezahlt.
     
  • Den Förderrichtlinien ist eine Anlage beigefügt, die Bestandteil dieser Förderrichtlinie ist.


D)
Genehmigungsverfahren

Notwendige Anträge sind an die Geschäftsstelle des Leichtathletik-Verbandes Rheinland, Postfach 20 13 54, 56013 Koblenz, zu richten.

Die Fördermittel richten sich nach der jeweiligen Haushaltslage. Die Höhe der Gesamtsumme der Fördermittel wird jährlich auf Vorschlag des Präsidiums des Leichtathletik-Verbands Rheinland vom Verbandstag bzw. Verbandsrat, in den Jahren in denen kein Verbandstag stattfindet, beschlossen.

Alle Fördermaßnahmen werden in den Medien des Leichtathletik-Verbands Rheinland publiziert.

Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Koblenz, 08. März 2002

Leichtathletik-Verband Rheinland
Walfried Heinz
Präsident

geändert am 14.01.2005
Peter Labonte
Präsident

geändert am 06.09.2013
Klaus Lotz
Präsident
    
geändert am 23.05.2016
Klaus Lotz
Präsident

- Anlage –

1. Zuschüsse zum Tag des Laufabzeichens (B 3, Ziffer 3.2.)

Bei "Tagen des Laufabzeichens" wird gem. B 3, Ziffer 3.2. der Förderrichtlinien des Leichtathletik-Verbandes Rheinland, für jedes kostenpflichtig ausgestellte Laufabzeichen an den durchführenden Verein 0,50 Euro gezahlt.

2. Zuschüsse für die Beschaffung von Zeitmessanlagen (B 4, Ziffer 4.3. und weitere Vereine)

Bis auf weiteres fördert den Leichtathletik-Verband Rheinland schwerpunktmäßig die Anschaffung von Zeitmessanlagen für Veranstalter  Rheinland- oder höherwertigen Meisterschaften gem. B4, Ziffer 4,3, der Förderrichtlinien des Leichtathletik-Verbandes Rheinland mit jeweils 1000,00 Euro. Diese Regelung gilt für Vereine und Kreise.

3. Stadionferne Laufveranstaltungen

Die Vereine, die nach 3.2. der Förderrichtlinien unterstützt werden, erhalten ab dem 01.01.2017 bis auf weiteres bei ihrer 25. Veranstaltung einen Zuschuss von 250,00 Euro, bei ihrer 40. Veranstaltung von 400,00 Euro und bei ihrer 50. Veranstaltung von 500,00 Euro zu den Kosten.