Überprüfen von Zeitmessanlagen
Vollautomatische Zielbildanlagen müssen laut Regel 165.13 IWR
"getestet sein und einen Genauigkeitsnachweis besitzen, der zum Zeitpunkt des Wettkampfes nicht älter als 4 Jahre ist".
Die Hersteller haben nach dem Überprüfen ein Zeugnis auszustellen, das ständig bei der Zeitmessanlage aufbewahrt bleiben sollte. Die Herstellerfirmen teilen dem DLV Namen und Adressen von Eignern der Zeitmessanlagen mit, wenn diese länger als 5 Jahre ihre Anlagen nicht haben überprüfen lassen.