
Kostenersatzübersicht
Kostenerstattung Kader
Maßnahmen | LSB D-Kader | LSB U23-Kader |
Kaderlehrgänge (Kostenübernahme durch den LV des Athleten) | Verpflegung von Athleten und nicht ehrenamtlich tätigen Trainern | Verpflegung von Athleten und nicht ehrenamtlich tätigen Trainern |
Kosten Landestrainer | Trainingslager, Fahrtkosten, Übernachtungen, Fortbildungen | Trainingslager, Fahrtkosten, Übernachtungen, Fortbildungen |
Zuschuss zu Trainingslagern (TL) des DLV und den für die ARGE tätigen Trainern (Eigenbeteiligung 10%). Findet keines der o.g. TL statt, kann der Zuschuss für ein Vereins-TL beantragt werden (Abrechnung bis 31.05. - Frist für 2022 aussetzen). (ohne U16 Kader) | 100 €/Jahr | 400 €/Jahr |
Physio Trainingslager | pro 8 Kaderathleten 1 Physio | pro 8 Kaderathleten 1 Physio |
Fahrtkosten zum regelmäßigen Stützpunkttraining auf Antrag - ab 10km pro einfacher Weg (Antrag muss bis 31.01. gestellt werden. - Frist für 2022 aussetzen) | km-Satz legt sich auf Basis der Anträge fest | km-Satz legt sich auf Basis der Anträge fest |
Deutsche Meisterschaften (Abrechnung bis 08.08. - Frist für 2022 aussetzen) - Auf Antrag |
| 0,25 €/km ÜN Athlet/Trainer (ohne Verpflegung) bis max. 100 €/Person + Nacht |
DLV-Quali-Wettkämpfen (Abrechnung bis 31.07. - Frist für 2022 aussetzen) - Auf Antrag |
| 0,25 €/km ÜN Athlet/Trainer (ohne Verpflegung) bis max. 100 €/Person + Nacht |
Physio Deutsche Meisterschaften | bei allen DMs (Halle + Freiluft) Mä/Fr, U23, U20/U18 inkl. Mehrkampf pro 10 Einzelstarter (Kaderathleten) 1 Physio | bei allen DMs (Halle + Freiluft) Mä/Fr, U23, U20/U18 inkl. Mehrkampf pro 10 Einzelstarter (Kaderathleten) 1 Physio |
Leistungsdiagnostik (Druckmessplatte) | Nach Verfügbarkeit und Absprache mit dem jeweils zuständigen Landestrainer | Nach Verfügbarkeit und Absprache mit dem jeweils zuständigen Landestrainer |
Trainingssteuerung (mit Landestrainer) | Hilfe bei Trainingsplanung | Hilfe bei Trainingsplanung |
Geräteetat | Vereine (LGs) mit LSB-Kaderathleten können mit Zustimmung ihres zuständigen Leichtathletik-Fachverbandes und des zuständigen Landestrainers einen Antrag auf Kostenerstattung für Geräteanschaffung stellen. Der Antrag muss bis zum 30.09. vorliegen. Die max. Zuschusshöhe beträgt 2/3 der Anschaffungskosten ohne Fracht, Auszahlung erfolgt gegen Vorlage entsprechender Belege. Eine Entscheidung über die (finanzielle) Bewilligung trifft der leitende Landestrainer abschließend, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in der Leistungssport-Verbandsförderung des LSB. Diese Förderung darf nicht mit weiteren Förderungen des LSB oder der Sportbünde kombiniert werden. | Vereine (LGs) mit LSB-Kaderathleten können mit Zustimmung ihres zuständigen Leichtathletik-Fachverbandes und des zuständigen Landestrainers einen Antrag auf Kostenerstattung für Geräteanschaffung stellen. Der Antrag muss bis zum 30.09. vorliegen. Die max. Zuschusshöhe beträgt 2/3 der Anschaffungskosten ohne Fracht, Auszahlung erfolgt gegen Vorlage entsprechender Belege. Eine Entscheidung über die (finanzielle) Bewilligung trifft der leitende Landestrainer abschließend, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in der Leistungssport-Verbandsförderung des LSB. Diese Förderung darf nicht mit weiteren Förderungen des LSB oder der Sportbünde kombiniert werden. |
Trainer Aus- und Fortbildungen | für Verband Honorar/FK | für Verband Honorar/FK |
Talentsichtung (Frist für 2022 aussetzen) | LVs und Vereine (LGs) mit LSB-Kaderathleten können mit Zustimmung ihres zuständigen Leichtathletik-Fachverbandes einen Antrag auf Kostenerstattung für Maßnahmen zur Talentsichtung stellen. Der Antrag muss 4 Wochen vor der Maßnahme vorliegen inkl. Haushaltsplan. Auszahlung erfolgt gegen Vorlage entsprechende Belege. | LVs und Vereine (LGs) mit LSB-Kaderathleten können mit Zustimmung ihres zuständigen Leichtathletik-Fachverbandes einen Antrag auf Kostenerstattung für Maßnahmen zur Talentsichtung stellen. Der Antrag muss 4 Wochen vor der Maßnahme vorliegen inkl. Haushaltsplan. Auszahlung erfolgt gegen Vorlage entsprechende Belege. |
* Fahrtkostenerstattung 0,25€/km |