Gebührenordnung des LVR


Die Gebührenordnung ist eine Zusammenstellung der Kosten für eine vom LVR zu erbringende Leistung in Bezug auf seine originären Aufgaben. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Vorgaben des DLV und den Gebührensätzen des LVR. Der Vizepräsident Finanzen stellt die Gebührenordnung auf und legt diese dem Präsidium zur Genehmigung vor. Der Verbandsrat stimmt über die Gebührenordnung nach Vorlage ab. Änderungen bedürfen der Zustimmung des Präsidiums und unterliegen der Genehmigung des Verbandsrates.
 

§1
Wettkampforganisation

Die Gebühren richten sich in Art und Höhe an den Vorgaben des DLV (§ 1 GBO) und werden um die folgenden Gebührensätze ergänzt:

I. Genehmigungsgebühren für Verbandsveranstaltungen

   Kreis-, Bezirks-, LV- und Regionalmeisterschaften: 40,00 € (zzgl. 20,00 € DLV) = 60,00 €

II. Genehmigungsgebühren für offene Veranstaltungen

     Laufveranstaltungen:
     0,40 € (zzgl. 0,10 € DLV) = 0,50 € pro Läufer im Ziel abzgl. Kinder U12, U10, U8, Bambini und Jugend U14, U16; jedoch mindestens 20 € auch bei Absage der Veranstaltung

     Vereins-, Kreis-, Bezirks- und Landesoffensportfeste: 25,00€ (zzgl. 20,00 € DLV) = 45,00 €

III. Organisationsgebühren für die Teilnahme an Veranstaltungen

Die Gebühren richten sich in Art und Höhe an den Vorgaben des DLV (§ 2 GBO). Für Rheinland-Meisterschaften sind die Veröffentlichung in den allgemeinen Teilnahmebedingungen im LVR Terminplaner des jeweiligen Jahres maßgebend.

IV. Leihgebühr für Prüfgerät des LVR

     Windmessgerät für Vereins-, Kreis-, Bezirks- und Landesoffenesportfeste: 25,00 €

V. Personaleinsatz

Bei Rheinland-Pfalz und höherwertigen Meisterschaften werden in Absprache mit dem Ausrichter Obleute, Schiedsrichter, Starterteam und Leiter Wettkampfbüro bestellt.

Der Ausrichter der Veranstaltung erstattet:

Fahrtkosten:    0,25 € pro km
Tagegeld:       12,00 € pro Tag bei Einsatz über 4h (inkl. An- u. Abreise)
 

§2
Gebühren für den Eintrag in der elektronischen Startrechtdatei gemäß DLO §4.2

Neu- und Wechselantrag:
Erwachsene:  5,00 €
Jugendliche:  3,00 €
Kinder:         2,50 €

Jährliche Gebühr bestehend aus:

- Grundgebühr: 25,00 Euro je Verein mit Athleten, die eine Startlizenz besitzen
- Lizenzgebühr: 2,00 Euro pro Athleten mit Startlizenz (Stand: 01.04. lfd. Jahr); Mindestgebühr pro Verein 10,00 €

 

§3
Ordnungsgeld für erhöhten Mehraufwand bei der Geschäftsstelle

Unvollständige oder nachträglich eingereichte Veranstaltungsanträge:                                         29,00 €

Unvollständige, fehlerhafte und handschriftliche Meldungen zu Deutschen Meisterschaften:    20,00 € (pro Meldung)

Unvollständige, fehlerhafte und handschriftliche Meldungen
zu Süddeutschen oder Offenen NRW Meisterschaften:                                                                   10,00 € (pro Meldung)

Falsche Meldungen zu Deutschen Meisterschaften
(nicht erfüllte Mindestleistungen, unwahre Angaben in der Meldung oder Ähnliches):                50,00 € (pro Meldung)

Überschreiten der Vorlagefrist Ergebnislisten:
gilt auch für Laufveranstaltungen (später als 3 Wochen)                                                                25,00 €

Entgegen der DLO Anhang 2 § 6.7 (24 Std. Frist) gewährt der LVR den Veranstaltern von stadionfernen Veranstaltungen eine verlängerte Abgabefrist für den Veranstaltungsbericht (=Grundlage der Berechnung der Genehmigungsgebühr) von 10 Tagen.
Die Abgabe kann nur online erfolgen.

Liegt der Bericht nach 30 Tagen nicht vor, ermittelt die Geschäftsstelle auf der Basis der Ergebnisliste die Anzahl der Läuferinnen und Läufer. Für diesen Mehraufwand wird die doppelte Genehmigungsgebühr berechnet. 

 

§4
Mahngebühren

1. Mahnung:   3,00 €
2. Mahnung:   6,00 €
3. Mahnung: 12,00 €
 

§5
Lehrgangsgebühren und Honorare

Gemäß erfolgter Ausschreibung im jeweiligen Jahr und der vereinbarten Honorarübersicht des LVR
 

§6
Publikationen

Druckwerke, Internet, Werbung usw. gemäß der jeweilig gültigen Preisliste des LVR
 

§7
Mitgliedsbeitrag

Gemäß §5 der Satzung erhebt der Verband einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von seinen Mitgliedern. Dieser beträgt 1,00 Euro pro in der SBR Bestandserhebung im laufenden Jahr gemeldeten Leichtathleten.

 

Diese Gebührenordnung tritt gemäß Beschluss des Verbandsrates am 15. April 2020 in Kraft.