Jugendordnung des LVR

 

Die Jugendordnung des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und die nachstehenden Bestimmungen bilden die Grundlage für die sportliche Betätigung der Jugendlichen im Leichtathletik-Verband Rheinland (LVR) unter besonderer Berücksichtigung der für die Jugend geltenden erzieherischen und gesundheitlichen Grundsätze.

Die Jugendordnung findet ergänzend Anwendung zur Satzung und den Ordnungen des DLV und LVR.

§ 1
Zugehörigkeit zur Leichtathletik-Jugend

I. Mitglieder der Leichtathletik-Jugend sind alle Jugendliche bis zum 19. Lebensjahr. Entscheidend ist der 31. Dezember des Jahres, in dem das maßgebende Lebensjahr vollendet wird.

II. Die Leichtathletik-Jugend organisiert  sich nach den Regelungen der Deutschen Leichtathletikordnung (DLO).

Der Leichtathletik-Jugend gehören ferner Erwachsene an, die Mitglied im Beirat Jugend- und Schulsport und im Jugendausschuss sind.
 

§2
Beirat Jugend und Schulsport

I. Beirat Jugend- und Schulsport

  • Leiter: Beauftragter für Kinder- und Jugendfragen und Vorsitzender des Beirats Jugend- und Schulsport
  • Mitglieder:
       Vizepräsident Sport
       Beauftragter für Schulsport
       Beauftragte für Talentsuche und -förderung              
       Beauftragter für Jugendwettkampfwesen
       Beauftragter für Jugendbreitensport
       Vertreter der Kreise
       2 Jugendsprecher
       1 hauptamtlicher Mitarbeiter der Geschäftsstelle

II. Der Aufgabenbereich der Mitglieder des Beirates ergibt sich aus der Verwaltungsordnung.

III. Sitzungen des Beirates Jugend- und Schulsport finden nach Bedarf statt.
 

§3
Jugendausschuss, Aufgaben

I. Dem Jugendausschuss gehören an:

    a) die Mitglieder des Beirat Jugend und Schulsport
    b) die Jugendwarte der Kreise
    c) die Kinderwarte der Kreise
    d) die Jugendsprecher der Kreise
    e) die Schulsportbeauftragen der Kreise

Er sollte mindestens einmal pro Jahr tagen. Vorsitzender im Jugendausschuss ist der Beauftragte für Kinder- und Jugendfragen des LVR, im Verhinderungsfall der Beauftragte für Jugendwettkampfwesen.

II. Dem Jugendausschuss obliegt die Bearbeitung aller Jugendfragen und die Vertretung der Jugend im Leichtathletik-Verband Rheinland. Er arbeitet im Einvernehmen mit der Deutschen Leichtathletik Jugend (DLJ), dem LVR-Präsidium und dessen Beiräten.
 

§4
Wahlen

I. Der Beauftragte für Kinder- und Jugendfragen wird vom Jugendausschuss vorgeschlagen und gewählt, und vom Präsidium berufen. Sollte eine Berufung durch das Präsidium nicht erfolgen, beruft das Präsidium umgehend eine außerordentliche Jugendausschusssitzung mit dem einzigen Tagungsordnungspunkt „Wahl eines Beauftragen für Kinder- und Jugendfragen“ ein. Der dann gewählte Beauftragte für Kinder- und Jugendfragen ist bis zum nächsten Verbandstag nicht mehr zu berufen.

II. Die Wahlen erfolgen entsprechend dem Turnus des LVR-Präsidiums auf dem satzungsgemäß die Wahl des LVR-Präsidiums ansteht. Die Mitglieder des Beirates Jugend- und Schulsport bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

III. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgezählt. Bei der Wahl um das Amt des Beauftragten für Kinder- und Jugendfragen haben Bewerber kein Stimmrecht.

IV. Die Jugend- und Kinderwarte sowie Jugendsprecher und Schulsportbeauftragte der Kreise werden in den Kreisgremien gewählt.
 

§5
Wettkampfbestimmungen

Die Wettkämpfe im Jugendbereich werden nach den Internationalen Wettkampf-Bestimmungen (IWR) und der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) in ihrer jeweils aktuellen Fassung durchgeführt. Die Schutzbestimmungen für die Jugend U20 bis U14 und die Kinder U12 bis U8 sind besonders zu beachten. Die Mitglieder des Beirates Jugend- und Schulsport überwachen die Einhaltung dieser Bestimmungen.
 

§6
Änderungen der Jugendordnungen

Änderungen der Jugendordnung werden vom Jugendausschuss dem Verbandsrat zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

 

Die Jugendordnung tritt durch Beschluss des LVR-Verbandsrates am 13. November 2015 in Kraft.