Allgemeine Voraussetzungen und Richtlinien für die Aufnahme in den D-Kader


Die Einstufung in die Nachwuchsförderung des D-Kaders erfolgt auf der Grundlage bundeseinheitlicher Kaderrichtwerte, die in Abstimmung des DLV mit den Landesverbänden erarbeitet wurden.

Die aktuellen Kaderrichtwerte finden Sie hier:
 

  
 

Wie erfolgt die Aufnahme?

1. Aus der Erfüllung (egal wie oft) des geforderten Richtwertes kann nicht automatisch die Aufnahme in den D-Kader abgeleitet oder beansprucht werden.
                       
2. Die Leistungswerte sind als Richt- und Entwicklungswerte zu verstehen.
                          
3. Als weitere Kriterien sind unbedingt mit heranzuziehen: Wettkampfleistung(en) und Wettkampfplazierungen [Stand + Entwicklung], perspektivisch bedeutsame Leistungsvoraussetzungen [Stand + Entwicklung], Gesundheitsstatus und körperbauliche Disposition [Trainerurteil unter Beachtung wichtiger Zusatzkriterien - wie Persönlichkeitsvoraussetzungen, Tempo der Leistungsentwicklung, biologisches Alter, absolviertes Training u. a.] sowie die Bereitschaft zur Absolvierung eines leistungsorientierten Trainings gemäß der Rahmentrainingspläne des DLV
                        
4. Eine Aufnahme in den D-Kader sollte erfolgen, wenn der Sportler im Bereich der Leistungsrichtwerte liegt, zu den Besten seines Landesverbandes gehört und die unter Punkt 3 genannten Voraussetzungen erfüllt.
                     
5. Die Vorschläge für den D-Kader erfolgen durch die Landestrainer und den Trainern der Talentfördergruppen. Sie werden nach Überprüfung durch den Beirat Leistungssport bestätigt. Unter Berücksichtigung der im Punkt 2 fixierten Aussagen kommt der Bewertung / Auswahl der Kadervorschläge durch die o.g. Vertreter eine hohe Bedeutung zu. Dabei sollte (wenn vorhanden) der Heimtrainer bei der Gesamteinschätzung des Sportlers mit einbezogen werden.
                        
6. Eine D-Kaderzugehörigkeit ist für Sportler der AK 15 - 22 möglich.
                        
7. Erreichen jüngere Sportler (AK 14) die Richtwerte der höheren AK, können sie im folgenden Jahr (AK 15) im D-Kader gefördert werden. Das sollten aber Ausnahmefälle bleiben und diesbezügliche Entscheidungen, in hoher Verantwortung des zuständigen Verbandstrainer und in Abstimmung mit dem Beauftragten für Leistungssport getroffen werden.
                          
8.  Jüngere Sportler (AK 12 / 13 / 14) sollten prinzipiell in den Talentfördergruppen und Perspektivkader des LVR gefördert werden.

LVR D-Kader

LSB Kader
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Landeskader Leistungssport