Lehrordnung des LVR

 

1. Art der Ausbildungen, Mindestumfang (Unterichtseinheit = 45min.)

2. Voraussetzung für die Ausbildungen

3. Art des Abschlusses der Ausbildungen und Gültigkeit der Lizenzen/Zertifikate*

4. Fortbildungsumfang für die Verlängerung der Lizenz-bzw. Zertifkatgültigkeit

5.Weiterbildungs-


möglichkeiten

1.

C-Trainer-Breitensport

120 UE (inklusive überfachliche Ausbildung)

Mitgliedschaft in einem Verein, Mindestalter von 16 Jahren, regelgerechte Anmeldung

C–Trainer-Lizenz Breitensport (4 Jahre)

15 UE

2.

C-Trainer-Kinderleichtathletik

120 UE (inklusive überfachliche Ausbildung

Mitgliedschaft in einem Verein, Mindestalter von 16 Jahren, regelgerechte Anmeldung

C-Trainer-Lizenz Kinder LA (4 Jahre)

15 UE

3.

C-Trainer-Wettkampfsport

120 UE (inklusive überfachliche Ausbildung

Mitgliedschaft in einem Verein, Mindestalter von 16 Jahren, regelgerechte Anmeldung

C–Trainer-Lizenz Wettkampfsport (4 Jahre)

15 UE

4.

Grundkurs B-Trainer

30 UE

gültige C-Trainerlizenz, Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit in einem Verein, regelgerechte Anmeldung

B-Trainer im Disziplinblock (C-Trainer W)

 

5.

B-Trainer im Disziplinblock

30 UE

Nachweis des B-Trainer Grundkurses, regelrechte Anmeldung

B-Trainer-Lizenz im Disziplinblock Sprint, Sprung, Wurf/Stoß, Lauf oder Mehrkampf (2 Jahre)

15 UE

6.

Walking-Betreuer

15UE

 

Zertifkat Walkingbetreuer (4 Jahre)

8 UE

7.

LAUF-TREFF-Betreuer

15 UE

 

Zertifkat Lauftreffbetreuer (4 Jahre)

8 UE

8.

Walking-TREFF-Leiter

15 UE

Nachweis Lauftreff/Walking- Betreuer-Ausbildung

Zertifkat Walking/ Lauftreff-Leiter (4 Jahre)

8 UE

9.

LAUF-TREFF-Leiter

15 UE

Nachweis Lauftreff/Walking- Betreuer-Ausbildung

 

8 UE

10.

Kampfrichtergrundausbildung

16 UE

Mitgliedschaft in einem Verein, Mindestalter von 16 Jahren, regelgerechte Anmeldung

Kampfrichterlizenz (1 Jahr)

5 UE bzw. regelmäßiger Tätigkeitsnachweis

11.

Obleute-Ausbildung

10 UE

Nachweis der Kampfrichtergrundausbildung

Obleutelizenz (1 Jahr)

5UE bzw. regelmäßiger Tätigkeitsnachweis

12.

Schiedsrichterausbildung

10 UE

Nachweis der Kampfrichtergrundausbildung

Schiedsrichterlizenz (1 Jahr)

5 UE bzw. regelmäßiger Tätigkeitsnachweis

Anmeldungen sind verbindlich in schriftlicher oder elektronischer Form fristgerecht unter Angabe des Mitgliedsvereins, den geforderten Teilnahmevoraussetzungen sowie den persönlichen Angaben (Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, PLZ, Telefon, E-Mail) an die Geschäftsstelle des LVR zu richten.

Die Lizenzen bzw. Zertifikate werden nach regelmäßiger und aktiver Teilnahme, dem Entrichten der Lehrgangsgebühr und je nach Ausbildungsart, dem Vorliegen, einer erfolgreich absolvierten, überfachlichen Ausbildung ausgehändigt.

* Die Lizenz bzw. das Zertifikat verfällt, wenn die Lizenz bzw. das Zertifikat durch eigenes Verschulden nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraumes durch die geforderte Mindestanzahl an UE verlängert wird.


Diese Lehrordnung tritt gemäß Beschluß des Verbandsrates am 13. März 2004 in Kraft.