Verwaltungsordnung des LVR

§ 1
Allgemeines

Die Verwaltungsordnung regelt die Zuständigkeit der Verbandsorgane (§6 der Satzung) sowie die Geschäftsführung. Sie umfasst die allgemeinen Grundsätze der Verbandsverwaltung.
 

§ 2
Verbandstag  (§ 7 der Satzung)

I. Der Verbandstag beschließt als das höchste Entscheidungsgremium die Richtlinien für die Arbeit des Verbandes, führt die satzungsgemäßen Wahlen durch und nimmt auf Antrag Änderungen der Verbandssatzung vor. Er greift dort ein, wo die Belange des Verbandes dies erfordern.

II. Bei Bedarf kann ein außerordentlicher Verbandstag einberufen werden.

III. Anträge zur Satzungsänderung müssen jeweils bis zu 31.12. des dem Verbandstag vorangegangenen Jahres der Geschäftsstelle des Leichtathletik-Verbandes Rheinland vorliegen. Andere Anträge sind 6 Wochen vor dem Tag der Veranstaltung vorzulegen. Vorliegende Anträge werden fristgerecht mit der Einladung an die Vereine übersandt.
 

§3    
Verbandsrat (§10 der Satzung)

I. Der Verbandsrat ist das höchste Entscheidungsgremium des Verbandes zwischen den Verbandstagen. Tagungen des Verbandsrates finden in der Regel zwei Mal im Jahr statt. Ihm obliegt die Beratung und Beschlussfassung in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, soweit sie nicht dem Verbandstag vorbehalten sind. In den Jahren, in denen kein Verbandstag stattfindet, nimmt er den Rechenschaftsbericht des Präsidiums entgegen, nimmt die Entlastung des Präsidiums nach Vorlage des Haushaltabschlusses vor und genehmigt den Haushaltsplan.

II. Im Vorfeld der Sitzungen des Verbandsrates treffen sich die Kreisvorsitzenden und das Präsidium zu getrennten Beratungen.
 

§4
Präsidium (§8 der Satzung)

Das Präsidium übt die verbandspolitische Richtlinienkompetenz aus und nimmt die Steuerungsfunktion in der Verbandsarbeit nach den Bestimmungen der Satzung und der Ordnungen wahr. Das Präsidium ist an die Beschlüsse des Verbandstages und des Verbandsrates gebunden. Das Präsidium (in diesem Fall ohne Stimmrecht Geschäftsführer) nimmt die Einstellung und Entlassung des hauptamtlich angestellten Geschäftsführers vor.

Die einzelnen Präsidiumsmitglieder werden in ihrem Sachgebiet, im Rahmen der Präsidiumsbeschlüsse, an die sie gebunden sind, selbständig tätig. Über die Ergebnisse ihrer Arbeit informieren sie das Präsidium.

Dem Präsidium obliegen im Wesentlichen folgende Hauptaufgaben:

  • Vorgabe und Vertretung der politischen Zielsetzung des Verbandes
  • Vorgabe der inhaltlichen Schwerpunkte der Legislaturperiode
  • Repräsentationsaufgaben
  • Controlling des Geschäftsführers und der Beiräte
  • Berufung der Beauftragten
  • Beratung und Freigabe Jahresabschluss und Haushaltsplan zur Vorlage bei Verbandsrat bzw. Verbandstag.
     

§5    
Aufgaben der Mitglieder des Präsidiums

Präsident:
1. Der Präsident repräsentiert den Verband gegenüber seinen Mitgliedern und nach außen, insbesondere gegenüber deutschen und internationalen Sportverbänden und Institutionen sowie gegenüber staatlichen und kommunalen Behörden.

2. Der Präsident leitet den Verbandstag, die Sitzungen des Verbandsrates und des Präsidiums nach Maßgabe der Geschäftsordnung. Er ist für die Zusammenarbeit im Präsidium verantwortlich. Bei Verhinderung wird er durch den Vizepräsidenten oder ein anderes Präsidiumsmitglied vertreten.

3. Er hat das Recht, zur Erledigung seiner Aufgaben andere Präsidiums- und Verbandsratsmitglieder heranzuziehen. Er ist Dienstvorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle.

Vizepräsident:
Die Aufgabengebiete des Vizepräsidenten werden vom Präsidium festgelegt. Der Vizepräsident unterstützt den Präsidenten bei der Durchführung seiner Aufgaben und vertritt ihn bei einer Verhinderung.

Vizepräsident Finanzen:
Der Vizepräsident Finanzen verwaltet das Verbandsvermögen und leitet die Wirtschafts- und Kassengeschäfte des Verbandes nach den Bestimmungen der LVR-Finanzordnung (FO). Ihm obliegt die Erledigung aller Finanz- und Liegenschafts-Angelegenheiten, sowie die Erstellung des Haushaltsvorschlags und die Überwachung und Abwicklung des Haushaltsplanes und des Zahlungsverkehrs gemeinsam mit der Geschäftsführung.

Vizepräsident Sport:
1. Der Vizepräsident Sport ist zuständig für die Förderung und Durchführung des Leistungssports, der Wettkampforganisation, des Jugend- und Schulsports, des Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports. Er entwickelt Konzepte und Maßnahmen und überwacht deren Umsetzung. Er vertritt den Verband in allen Fragen seiner Sachgebiete gegenüber deutschen und internationalen Sportverbänden und Institutionen oder entsendet den jeweils zuständigen Beauftragten. Er übt die Fachaufsicht gegenüber den Verbandstrainer aus.

2. Der Vizepräsident Sport ist Mitglied in allen vier Beiräten. Er koordiniert deren Arbeit und vertritt die Ergebnisse gegenüber dem Präsidium. Er hat das Recht, zur Erledigung seiner Aufgaben Verbandsratsmitglieder heranzuziehen.

Geschäftsführer:
1. Der Geschäftsführer leitet die Verbandsgeschäftsstelle und führt die Geschäfte des Verbandes auf der Grundlage der Beschlüsse des Präsidiums in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten. Er übt die Dienstaufsicht über die weiteren hauptamtlichen angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus.

2. Er ist zeichnungsberechtigt für die der Geschäftsstelle zur selbständigen Erledigung übertragenen Aufgaben. Er ist berechtigt, im Auftrag des Präsidiums oder einzelner Präsidiumsmitglieder Verhandlungen zu führen.

3. Einstellung und Entlassung hauptamtlicher Mitarbeiter im Rahmen des Haushaltsplanes in Absprache und nach Zustimmung des Präsidiums.

4. Der Geschäftsführer bereitet die Sitzungen des Verbandstages, des Verbandsrates und des Präsidiums vor. Er ist mit Sitz und Stimme im Präsidium vertreten.
 

§6    
Die Beauftragten

I. Für bestimmte Arbeitsgebiete kann der Präsident auf Vorschlag der Mitglieder des Präsidiums Beauftragte benennen. Die Beauftragten werden jeweils zu Beginn einer Wahlperiode vom Präsidium berufen und schriftlich bestellt. Während der Wahlperiode können weitere Beauftragte berufen und bereits bestellte wieder abberufen werden.

II. Die Beauftragten werden in ihrem Fachbereich nach den Vorgaben des Präsidiums selbständig tätig  und bereiten als Mitglieder in den Beiräten die Entscheidungen des Präsidiums vor. Über das Ergebnis ihrer Arbeit informieren sie den Vorsitzenden ihres Beirates.

Folgende Beauftragte können benannt werden:

Beauftragter für Leistungssport und Vorsitzender des Beirates Leistungssport:
1. Der Beauftragte für Leistungssport ist zuständig für die Förderung und Durchführung des Leistungssports. Er entwickelt Konzepte und Maßnahmen und überwacht deren Umsetzung.  Er koordiniert die Aufstellung der Kader sowie die Nominierung der Verbandsmannschaften im Aktivenbereich. Er fungiert als Leitender Landestrainer, solange diese Position im LVR und in der ARGE der Leichtathletik-Verbände in Rheinland-Pfalz nicht hauptamtlich besetzt ist.

2. Er ist Leiter des Beirats für Leistungssport. Er hat das Recht, zur Erledigung seiner Aufgaben andere Beiratsmitglieder heranzuziehen.

Beauftragter für Wettkampforganisation und Vorsitzender des Beirates Wettkampforganisation:
1. Der Beauftragte für Wettkampforganisation ist zuständig für das Wettkampfwesen des Verbandes. Er ist für die Vergabe und Durchführung der Meisterschaften (ab Rheinland-Meisterschaften) im Verbandsgebiet zuständig und koordiniert das gesamte Wettkampfwesen einschließlich der Vergleichskämpfe.

Gemeinsam mit der Geschäftsführung ist er für die Aufstellung des Terminkalenders in seinem Sachgebiet zuständig. Er hat das Recht zur Erledigung seiner Aufgaben andere Beiratsmitglieder heranzuziehen.

2. Er ist Leiter des Beirats für Wettkampforganisation. Er hat das Recht, zur Erledigung seiner Aufgaben andere Beiratsmitglieder heranzuziehen.

Beauftragter für Kinder- und Jugendfragen und Vorsitzender des Beirates Jugend- und Schulsport:
1. Der Beauftragte für Kinder- und Jugendfragen ist zuständig für die Förderung und Durchführung der Kinder- und Jugendarbeit des Verbandes sowie des Schulsports. Er entwickelt Konzepte und Maßnahmen und überwacht deren Umsetzung. Er koordiniert die Aufstellung der Verbandsmannschaften im Jugendbereich und die Entsendung zu Kinder- und Jugendlagern.

2. Er ist Leiter des Beirats für Jugend- und Schulsport. Er hat das Recht, zur Erledigung seiner Aufgaben andere Beiratsmitglieder heranzuziehen.

Beauftragter für Breiten- und  Freizeitsport und Leiter des Beirates Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport:
1. Der Beauftragte für Breiten- und Freizeitsport  ist zuständig für die Förderung und Durchführung des Sportangebotes des Verbandes, welches nicht unmittelbar dem Leistungssport zuzuordnen ist. Er entwickelt Konzepte und Maßnahmen und überwacht deren Umsetzung. Wichtige Aufgabenfelder sind u.a. die Laufveranstaltungen sowie die Lauf-, Walking- und Nordic-Walking-Treffs.

2. Er ist Leiter des Beirats Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport. Er hat das Recht, zur Erledigung seiner Aufgaben andere Beiratsmitglieder heranzuziehen.

Beauftragter für Seniorensport:
Der Beauftragte für Seniorensport ist zuständig für die Förderung und Durchführung des Seniorensports des Verbandes. Er entwickelt Konzepte und Maßnahmen und überwacht deren Umsetzung. Er ist insbesondere für die ständige Überarbeitung und Aktualisierung des Wettkampfangebotes zuständig.

Beauftragter für Lehrwesen Leistungssport:
Der Beauftragte für Lehrwesen Leistungssport ist zuständig für die Förderung und Durchführung des Lehrgangsangebotes des Verbandes im Bereich Leistungssport nach Maßgabe der Lehrordnungen des DLV und LVR. Er entwickelt Konzepte und Maßnahmen und überwacht deren Umsetzung.

Beauftragter für Lehrwesen Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport:
Der Beauftragte für Lehrwesen Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport ist zuständig für die Förderung und Durchführung des Lehrgangsangebotes des Verbandes im Bereich Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport nach Maßgabe der Lehrordnungen des DLV und LVR. Er entwickelt Konzepte und Maßnahmen und überwacht deren Umsetzung.

Beauftragter für Rechtsangelegenheiten:
Der Beauftragte für Rechtsangelegenheiten berät den Leichtathletik-Verband Rheinland in rechtlichen Angelegenheiten. Er vertritt den Verband bei Rechtsstreitigkeiten und vor dem Rechtsausschuss des DLV und des Verbandsrechtsausschusses. Er ist in diesen Angelegenheiten besonderer Vertreter im Sinne des §30 BGB.

Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Der Beauftragte für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist zuständig für die gesamte Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes. Er ist Kontaktperson des Verbandes zu den Medien und gibt eigenverantwortlich die Pressemitteilungen des Verbandes heraus. Gemeinsam mit der Geschäftsführung ist er für die Inhalte der Publikationen und der Homepage des Verbandes zuständig.

Beauftragter für Marketing:
Der Beauftragte für Marketing hat die Aufgabe, den Leichtathletik-Verband Rheinland in allen Fragen des Marketings zu beraten. Er wirkt mit bei der Erarbeitung von Konzepten für die Vermarktung des Verbandes, bei der Erarbeitung von Sponsoring-Konzepten und bei der Gewinnung von Sponsoren.

Beauftragter für das Kampfrichterwesen:
Er koordiniert das gesamte Kampfrichterwesen im Verbandsgebiet und unterstützt die Verbandsveranstaltungen. In Zusammenarbeit mit den Beauftragten für das Lehrwesen ist er zuständig für die gesamte Aus- und Fortbildung der Kampfrichter. Er erstellt Konzepte für die Gewinnung neuer Kampfrichter.

Beauftragter für Schulsport:
Er ist in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten für  Kinder- und Jugendfragen zuständig für die Kontaktaufnahme mit den Schulen und in Zusammenarbeit mit den Beauftragten für das Lehrwesen für die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen. Er erstellt Konzepte für die Weiterentwicklung der Kooperationen Schule - Verein und berät und unterstützt die Mitgliedsvereine des Verbandes bei der Durchführung von Kooperationen und bei der Talentsichtung und Förderung in den Schulen.

Beauftragter für Mehrkampf:
Er vertritt  die  Belange des Mehrkampfes und der Mannschaftswettkämpfe beim Verband. Er entwickelt Konzepte zur Stärkung des Mehrkampfs und der Mehrkampfwettbewerbe.

Beauftragter für Jugendwettkampfwesen:
Er vertritt die Interessen des Jugendwettkampfwesen. Er arbeitet eng mit dem Beauftragten für Kinder- und Jugendfragen sowie dem Beauftragten für Wettkampforganisation zusammen, mit letzterem insbesondere was die Terminkoordination im Jugendbereich angeht.

Beauftragter für Statistik:
Er ist verantwortlich für die Erstellung der jährlichen Bestenlisten, der Ehrentafeln des Verbandes sowie weiteren Statistiken. Für die Erledigung seiner Aufgabe kann er weitere Beiratsmitglieder heranziehen.

Beauftragter für Jugendbreitensport:
Er vertritt die Interessen des Jugendbreitensports. Er arbeitet eng mit dem Beauftragten für Kinder- und Jugendfragen sowie dem Beauftragen für Breiten- und , Freizeitsport zusammen.

Beauftragter für Talentsichtung und –förderung:
Er leitet die Talentfördergruppe und organisiert die einzelnen Lehrgänge. Er erarbeitet Konzepte für die Talent-Sichtung und  -Förderung unter Berücksichtigung des Kadersystems. Er arbeitet eng mit dem Beauftragten für Kinder- und Jugendfragen zusammen und ist in diesem Bereich Ansprechpartner für die Vereine.

2 Beauftragte für Laufveranstaltungen:
Sie koordinieren die Laufveranstaltungen im Rheinland und sorgen für die Einhaltung der DLV/LVR Regularien. Gemeinsam mit dem Beauftragen für Breiten- und  Freizeitsport bereiten  sie die Terminbörse vor und wirken bei der Erstellung des Laufkalender fürs Rheinland mit.

Beauftragter für Lauf-Treff:
Er ist zuständig für alle Angelegenheiten des Bereichs Lauf-Treff. In Zusammenarbeit mit den Beauftragten für Breiten- und Freizeitsport, Gesundheitssport und für Lehrwesen Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport ist er für die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten verantwortlich.

Beauftragter für Nordic-Walking und Walking:
Er ist zuständig für alle Angelegenheiten des Bereichs Nordic-Walking und Walking. Er koordiniert die Walking-Veranstaltungen. In Zusammenarbeit mit dem Beauftragten für Breiten- und Freizeitsport und für Lehrwesen Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport ist er für die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten im Walking und Nordic-Walking verantwortlich.

Beauftragter für Gesundheitssport:
Er ist zuständig für alle Angelegenheiten des Bereichs Gesundheitssport. In Zusammenarbeit mit den Beauftragten für Breiten- und Freizeitsport, und für Lehrwesen Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport ist er für die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten verantwortlich

Beauftragter für Anti-Doping:
Er ist zuständig für alle Angelegenheiten des Anti-Doping Kampes. Er organisiert Maßnahmen zur Prävention. Er ist Ansprechpartner für de  DLV und die Athleten des LVR zu allen Fragen zu Anti-Doping.

Beauftragter für Datenschutz:
z.Z. nicht notwendig
 

§7    
Die Kreise

I. Die Kreise sind die regionalen Verwaltungsorganisationen des Verbandes und finanzieren sich über diesen. Sie sind identisch mit den „Politischen Kreisen“ in unserem Zuständigkeitsbereich. Die Zusammenschlüsse mehrerer Kreise sind mit Zustimmung des Präsidiums möglich. Verweigert das Präsidium seine Zustimmung, so obliegt die endgültige Entscheidung dem Verbandsrat.

II. Organe der Kreise sind:

  • der Kreistag
  • der Kreisvorstand

Die Kreistage finden jährlich statt. Die zu fertigenden Kreistagsprotokolle sind dem LVR Präsidium zur Verfügung zu stellen.

III. Der Kreisvorstand wird vom Kreistag für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Jeder Mitgliedsverein des jeweiligen Kreises der beim Kreistag anwesend ist, hat eine Stimme.

IV. Die Kreisvorsitzenden wählen einen Sprecher der Kreise, der die Interessen der Kreise gegenüber dem Verband vertritt. Der Sprecher der Kreise beruft die Vertreter der Kreise in den Beiräten.
 

§8    
Aktivensprecher

Die aktiven Leichtathleten wählen aus ihren Reihen eine Aktivensprecherin und einen Aktivensprecher für die Bereiche der Männer / Frauen, Jugend (männlich / weiblich) und Seniorinnen / Senioren, die ihre jeweiligen Interessen in den Beiräten und im Verbandsrat vertreten.
 

§9
Beiräte

1. Die Beiräte unterstützen das Präsidium bei der Erledigung seiner Aufgaben. Der Vorsitzende eines Beirats ist für die Kooperation der Arbeit innerhalb des Beirats verantwortlich. Der Beirat kann einen stellvertretenden Leiter wählen. Die Beiräte erarbeiten für ihren Bereich selbständig Konzepte und sind für die Umsetzung im Rahmen des Haushaltsplanes verantwortlich. Das Präsidium hat lediglich ein Vetorecht.

2. Neben diesen allgemeinen Aufgaben kann das Präsidium den Beiträten weiter spezielle Aufgaben übertragen, soweit sie dem Aufgabenbereich des jeweiligen Beirats zugerechnet werden können.

3. Über die Sitzungen der Beiräte wird ein Protokoll gefertigt. Sitzungen der Beiräte finden nur dann statt, wenn mehr als die Hälfte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Teilnahme zugesagt haben.
 

§10
Zusammensetzung der Beiräte und des Stabes

a) Beirat Leistungssport

  • Leiter: Beauftragter für Leistungssport und Vorsitzender des Beirats Leistungssport
  • Mitglieder: Vizepräsident Sport
                    die Verbandstrainer
                    Beauftragter für Kinder- und Jugendfragen
                    Beauftragte für Talentsuche und -förderung
                    Beauftragter für Lehrwesen Leistungssport
                    Vertreter der Kreise
                    1 Aktivensprecher
                    1 hauptamtlicher Mitarbeiter der Geschäftsstelle

b) Beirat Wettkampforganisation

  • Leiter: Beauftragter für Wettkampforganisation und Vorsitzender des Beirats Wettkampforganisation
  • Mitglieder: Vizepräsident Sport
                    Beauftragter für Kampfrichterwesen
                    Beauftragter für Senioren
                    Beauftragter für Statistik
                    Beauftragter für Mehrkampf
                    Beauftragter für Jugendwettkampfwesen
                    Vertreter der Kreise
                    1 Aktivensprecher
                    1 Jugendsprecher
                    1 Seniorensprecher
                    1 hauptamtlicher Mitarbeiter der Geschäftsstelle

c) Beirat für Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport

  • Leiter: Beauftragter für Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport und Vorsitzender des Beirates Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport
  • Mitglieder: Vizepräsident Sport
                    Beauftragter für Lehrwesen Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport
                    Beauftragter für Senioren
                    2 Beauftragte für Laufveranstaltungen
                    Beauftragter für Lauftreff
                    Beauftragter für Nordic-Walking und Walking
                    Beauftragter für Gesundheitssport
                    Beauftragter für Jugendbreitensport
                    Vertreter der Kreise
                    1 Jugendsprecher
                    1 Seniorensprecher
                    1 hauptamtlicher Mitarbeiter der Geschäftsstelle

d) Beirat Jugend- und Schulsport

  • Leiter: Beauftragter für Kinder- und Jugendfragen und Vorsitzender des Beirats Jugend- und Schulsport
  • Mitglieder: Vizepräsident Sport
                    Beauftragter für Schulsport
                    Beauftragte für Talentsuche und -förderung
                    Beauftragter für Jugendwettkampfwesen
                    Beauftragter für Jugendbreitensport
                    Vertreter der Kreise
                    2 Jugendsprecher
                    1 hauptamtlicher Mitarbeiter der Geschäftsstelle

e) Stab

  • Beauftragter für Rechtsangelegenheiten
  • Beauftragter für Marketing
  • Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Beauftragter für Anti-Doping
  • Beauftragter für Datenschutz

 

§11    
Ad-hoc-Arbeitsgruppen

Das Präsidium kann unter Festlegung des jeweiligen Aufgabenkatalogs für bestimmte Bereiche Ad-hoc-Arbeitsgruppen einrichten und bestellt dazu einen Arbeitsgruppenleiter, der die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe selbst bestimmt. Jeder Arbeitsgruppe soll nach Möglichkeit ein Vertreter der Kreise angehören. Der Arbeitsgruppenleiter legt das Ergebnis der Arbeitsgruppe dem Präsidium zur Entscheidung vor.

 

§12
Verbandsrechtsausschuss (§13 der Satzung)

Der Verbandsrechtsausschuss tagt in der Zusammensetzung Vorsitzender sowie zwei Beisitzer oder im Verhinderungsfall deren Vertreter.

Der Vorsitzende des Verbandsrechtsausschusses informiert den Präsidenten, Geschäftsführer und den Beauftragten für Rechtsangelegenheiten über die Einleitung und den Verlauf sämtlicher Verbandsgerichtsverfahren.
 

§13
Kassenprüfer (§11 der Satzung)

Die Wahl der zwei Kassenprüfer und ihrer zwei Stellvertreter sollte so erfolgen, dass jeweils nur ein Kassenprüfer wegen nicht möglicher Wiederwahl ausscheidet. Die Prüfung hat rechtzeitig vor der Frühjahrssitzung des Verbandsrates zur erfolgen.

 

§14
Persönliche Mitglieder (§4 der Satzung)

Die Persönlichen Mitglieder werden vom Präsidium für den Zeitraum einer Wahlperiode berufen. Sie sollen aufgrund ihrer beruflichen Zugehörigkeit die Arbeit des Präsidiums fachlich unterstützen und zugleich nach Außen vermittelnd tätig werden.

 

 

Diese Verwaltungsordnung tritt gemäß Beschluss des Verbandsrates vom 13. November 2015 in Kraft.