Mehr Geld für Übungsleiter

Zum 21. September 2007 sind die Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht durch den Bundesrat bestätigt worden und treten damit rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft.

Die Änderungen enthalten viele Vorteile für Sportvereine wie die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages, die Einführung der Ehrenamtspauschale und die Erhöhung der Einnahmegrenze im Zweckbetrieb und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Bei der Umsetzung in der Praxis sind jedoch einige Dinge zu beachten. Beispielsweise kann die Ehrenamtspauschale nur unter bestimmten Satzungsvoraussetzungen an Vorstandsmitarbeiter gezahlt werden und der erhöhte Übungsleiterfreibetrag kann nur unter bestimmten Bedingungen komplett noch in diesem Jahr in Anspruch genommen werden, da die Sozialversicherungsträger eine rückwirkende Geltung nicht zulassen.

Im Rahmen eines Informationsseminars bietet der SBR Ihnen die Möglichkeit, sich über die Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht zu informieren. Gleichzeitig zeigen wir Ihnen in dieser Veranstaltung auf, was Sie bei der Umsetzung in der Praxis zu beachten haben, um Probleme mit Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern zu vermeiden. Der SBR lädt Sie hiermit herzlich ein zum

        Informationsseminar zu den Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht

        am 06. November 07 in Koblenz
        oder 
        am 13. November 07 in Trier

Das Seminar beginnt jeweils um 18.00 Uhr und endet gegen 20.00 Uhr. Referent ist Steuerberater Thomas Maschlinski. Die Teilnahme inklusive Tagungsgetränken und Imbiss ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Informationen und Anmeldung:
Barbara Berg
Sportbund Rheinland e.V.
SBR Management-Akademie
Rheinau 11
56075 Koblenz
Tel.: 0261 135-145
Fax: 0261 135-110
Mail: barbara.berg(at)sportbund-rheinland.de
Web: www.sportbund-rheinland.de