LV Rheinland schließt für alle Volksläufe Versicherung ab

Etwas Wirbel gab es gleich zu Beginn des neuen Jahres wegen umfassender Modernisierung des Sportversicherungsvertrages zwischen dem Sportbund Rheinland und der ARAG zum 01.01.2004.

Bei der Weiterentwicklung des seit 01.01.2001 bestehenden Vertrages wurden wichtige Belange der Leichtathleten nicht berücksichtigt. So sind durch das neue Vertragswerk neben der Veranstalterhaftpflicht nur noch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ausrichtenden Vereins bei Volksläufen versichert. Der Leichtathletik-Verband Rheinland hat diese Lücke schnell erkannt und entsprechend gehandelt.

Auf Kosten des Verbandes und somit kostenlos für die Vereine wurde eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Bei den Veranstaltungen besteht nunmehr auch Versicherungsschutz für die Sportlerinnen und Sportler, die keine Vereinsmitglieder des ausrichtenden Vereins sind. Zu beachten ist jedoch, dass diese Regelung nur für die Veranstaltungen gilt, die vom Leichtathletik-Verband Rheinland genehmigt wurden.
Der Leichtathletik-Verband Rheinland hat somit dafür gesorgt, dass die Volkslaufveranstalter und die Sportler auch in Zukunft auf der sicheren Seite sind.