Projektbezuschussung von 1000 € möglich

Weitere Chance die Potentiale unserer Sportvereine als Integrationsmotor zu nutzen! Bundesprogramm „Integration durch Sport“ vereinfacht die Förderung von Integrationsprojekten engagierter Sportvereine und Kooperationspartnern in Rheinland-Pfalz.

Projektbezuschussung von "Integration mit und durch Sport" von bis zu 1.000 EUR möglich.

Projektbezuschussung von "Integration mit und durch Sport" von bis zu 1.000 EUR möglich.

Im Anschluss auf die bereits vor einem Jahr gestartete Initiative des Landessportbundes Rheinland-Pfalz, vorbildliche und nachhaltige Integrationsprojekte für Flüchtlinge finanziell mit bis zu 500,- € pro Aktion zu unterstützen, bietet das bundesweite Programm „Integration durch Sport“ auch in diesem Jahr ein ähnliches Förderungsangebot für rheinland-pfälzische Sportvereine und andere Kooperationspartner, die sich mit dem Thema „Integration mit und durch Sport“ beschäftigen.

Aufgrund des vereinfachten Antrags- und Abrechnungsverfahrens können Initiativen und Projekte nicht nur mit Flüchtlingen sondern auch mit anderen Migrantengruppen noch in diesem Jahr (rückwirkend für das Jahr 2016 und bis zum 31.12.2016) bis zu max. 1000,- € pro Verein beantragt und gefördert werden.

Die folgende Vorgehensweise soll den Vereinen das Antrags- und Abrechnungsverfahren erleichtern:

  • Der partizipierende Verein bzw. Kooperationspartner stellt einen formlosen Antrag bei der Programmleitung beim Landessportbund Rheinland-Pfalz, Rheinallee 1, 55116 Mainz.
  • Nach Abschluss des Mikroprojektes legt der Verein Teilnahme- und Beleglisten für die stattgefundene/n Maßnahme/n vor. Die Vordrucke der Teilnahme- und Beleglisten erhält jeder Antragsteller bei der Programmleitung „Integration durch Sport“ in Koblenz (Milan Kocian, 0261/135125, kocian(at)sportjugend.de).
  • Die Originalbelege verbleiben beim Verein, der diese ggfls. auf Anforderung einreichen muss.
  • In den Projektkosten können bis zu 5 % als Verwaltungskostenpauschale geltend gemacht werden.

Gefördert werden können die Übungsleiter- und Betreuerhonorare, Anschaffungen von Sport- und Spielgeräten, wie auch Veranstaltungskosten. Der Antragsteller verpflichtet sich die finanzielle Unterstützung ausschließlich zur Umsetzung der integrativen Maßnahmen zu verwenden und nach Beendigung der Maßnahme einen kurzen Bericht mit Fotos bzw. Presseberichte bei der Programmleitung „Integration durch Sport“ nachzureichen. Weitere ausführliche Informationen sind bei der oben angeführten Kontaktperson zu erhalten.