Bestandsmeldung nicht vergessen!

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Die Geschäftsstelle des Sportbundes Rheinland weist darauf hin, dass am 31. Januar 2020 die Frist zur Abgabe der Bestandsmeldung über www.SBR-LOKAL.de endet.

Bis zu diesem Zeitpunkt sollten alle Vereine ihre Mitgliederzahlen an den Sportbund Rheinland gemeldet haben. Eine eingereichte Bestandmeldung ist unter anderem auch Grundlage für die Zuteilung von  Zuschüsse und den Versicherungsschutz. Mehr als ein Drittel der rund 3.100 Vereine haben ihre Bestandsmeldung bereits eingereicht.