Wichtige Änderungen im Gemeinnützigkeits-und Steuerrecht

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Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden einige erfreuliche Änderungen und Erleichterungen für gemeinnützige Vereine beschlossen.

Das Gesetz wurde am 18.12.2020 vom Bundesrat beschlossen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die für Sportvereine relevanten Änderungen und einige nähere Erläuterungen (PDF) dazu.

Unter anderem betrifft dass die Punkte "Erhöhung der Übungsleiterfreibetrages" und "Erhöhung der Ehrenamtspauschale" sowie die "Erhöhung der Einnahmegrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb".

Alle Änderungen finden Sie unter der Rubrik Downloads und dort unter Steuern.

Bei weiteren Fragen könnnen Sie uns auch telefonisch erreichen:

SBR Management-Akademie
Barbara Berg
Tel.: 0261 135-145
E-Mail: barbara.berg(at)sportbund-rheinland.de