Keine Baby-Jogger bei Straßenlaufveranstaltungen

Der Vorsitzende des Bundesausschusses Wettkampforganisation, Volker Wollschläger macht darauf aufmerksam, dass bei Straßenlaufveranstaltungen darauf zu achten sei, dass Teilnehmer mit Baby-Jogger nicht zum Wettbewerb zugelassen werden.

Wollenschläger bittet darum, dass die Kampfrichter und Ordnungskräfte bei solchen Veranstaltungen darauf achten, dass diese Regel eingehalten wird.

Das Mitführen von Baby-Joggern widerspreche dem freien Laufen, wie es die Wettkampfbestimmungen vorsehen würden, so der BA Vorsitzende. Dieses Verbot sei auch kein Alleingang des DLV. So habe sich bereits im letzten Jahr die Internationale Regelkommission, der die nationalen Verbände Deutschland, Luxemburg, Österreich, Schweiz und Tschechien angehören, auf diese Vorgehensweise verständigt.